Unterschiede Versicherungsbedingungen über Vergleich oder direkt bei Gesellschaft?

  • Gibt es eigentlich Unterschiede bei den Versicherungsbedingungen, falls ich einmal direkt beim Versicherer oder über ein Vergleichsportal eine Versicherung abschliesse? Ich komme zu der Überlegung, da ich mir vorstelle, dass bei einem Vergleichsportal der Kostendruck höher ist und man sich evtl. über einen niedrigeren Preis attraktiv machen möchte. Gibt es hierzu Untersuchungen und/oder Erfahrungen?

  • Gibt es eigentlich Unterschiede bei den Versicherungsbedingungen

    Die gibt es und zwar einerseits innerhalb einer Versicherung, weil es unterschiedliche Tarife gibt und andererseits zwischen den Versicherungen, weil sie eben unterschiedlichen Versicherungsumfang anbieten.


    Vor dem Abschluss einer Rechtsschutzversicherung habe ich auch verschiedene Versicherungsbedingungen verglichen. Dabei geht es zB darum, ob


    - Beratung zu Vorsorgevollmachten, Patientenverfügung etc
    - Schäden aus Kapitalanlagen (Fehlberatung)
    - Mediation


    im "normalen" Privatrechtschutz enthalten sind.


    Ferner hatte ich mich für Spezial-Strafrecht-Rechtschutz (SSR) interessiert. Hier ist der Leistungsumfang im Versicherungsfall sehr unterschiedlich. Diese Unterschiede werden aber bei den üblichen Vergleichsportalen nicht herausgearbeitet. Auch mein Makler des Vertrauens war mit der Frage, wo die Unterschiede im Leistungsumfang bei den beiden RSV, die ich in die engere Wahl gezogen habe, mehr oder weniger überfordert. Und auch mit Anfragen direkt bei der RSV "X", warum es bei ihnen anderes geregelt ist als bei RSV "Y" und wo der materielle Unterschied liegt, bin ich vollständig gescheitert.

  • Hallo,



    @guemue, Sie vermuten vollkommen richtig. Vom Standardtarif der Gesellschaft, den diese über eigene Vermittler oder Online vertreiben, zu den Bedingungswerken, die über die Makler A oder B oder C und die Vergleichsportale d oder e oder f vertrieben werden, gibt es im Regelfall immer Unterschiede. Nun hat kaum eine Gesellschaft die personelle Kapazität, für jeden Vertriebskanal ein vollkommen neues Bedingungswerk zu schaffen, aber Änderungen im Detail sind Standard. Ob die in Summe für die eigenen Bedürfnisse besser oder schlechter sind, ist eine Frage des Einzelfalles.


    Da hilft nur, die Bedingungen nebeneinander legen und vergleichend lesen. Wenn Sie die Druckstück- Nummern der Bedingungen haben, können Sie nur bei identischen (!) Nummern sicher sein, den gleichen Inhalt zu haben. Schon die Änderung des Ausgabejahres kann (!) eine wesentliche Änderung gerade der für Sie sehr wichtigen Klausel signalisieren.



    Den Fall hatte ich kürzlich mit der Reiserücktritts- und Abbruch- Versicherung. In den letzten Jahren habe ich für die Reisen immer die Hanse- Merkur (HM) gewählt. Diese musste ich schon im Schadenfall testen und war grundsätzlich mit der Regulierung zufrieden – und das zählt. Bei einer der letzten Reisen bot der Reiseveranstalter die HM etwas billiger an als vergleichbar beim Onlinedirektangebot der HM.Es stellte sich aber heraus, dass beim Angebot über den Reiseveranstalter ein für mich wesentlicher Trigger fehlte. Also habe ich freiwillig den etwas höheren Preis bei Direktabschluss gewählt.



    @Oekonom : Genießt der Makler immer noch Ihr Vertrauen? Nun ist Spezial-Straf-Rechtsschutz schon höhere Schule, die der Einhandsegler nicht unbedingt beherrschen muss, aber er sollte doch über sein Netzwerk eine Lösung für einen guten Kunden haben. Das die Gesellschaft X ihr Produkt nicht gegenüber potenziellen Kunden mit dem der Gesellschaft Y vergleicht, ist Standard und nachvollziehbar.



    Gruß Pumphut

  • Genießt der Makler immer noch Ihr Vertrauen?

    naja, ich brauche halt einen Sparringspartner, mit dem ich meine eigenen (nicht immer richtigen) Überlegungen diskutieren und ggf zum Abschluss bringen kann. Wirklich uneingeschränkt vertrauenswürdig ist er nicht, vielleicht sollte ich künftig besser sagen, der Makler, dem ich am wenigsten misstraue :)


    Zum SSR: Bei meiner jetztigen RSV ist das Honorar sowohl hinsichtlich dem Stundensatz als auch hinsichtlich der maximal erstattungsfähigen Tage begrenzt. Unschön, aber damit eben auch messbar. Bei anderen Anbietern steht in den Tarifmerkmalen zB


    - "Überschreitet die Honorarvereinbarung die gesetztlich vorgesehene Vergütung, so erstattet der Versicherer die angemessene Vergütung. Die Angemessenheit bestimmt sich unter Berücksichtigung aller Umsätze des Einzelfalls". Das ist für mich gar nicht greifbar. Oder


    - "Für die außergerichtliche Interessenwahrnehmung entstandene Rechtsanwaltskosten gelten insbesondere als unangemessen, wenn diese je Versicherungsfall und versicherter Person das 20-fache der konkret verwirklichten Gebührentatbestände der gesetzlichen Höchstgebühr überschreiten." Oder


    - Die Angemessenheit der zwischen dem Rechtsanwalt und dem Versicherten vereinbarten Vergütung überprüft der Versicherer in entsprechender Anwendung von § 4 Abs. 4 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Danach kann eine mit dem Rechtsanwalt vereinbarte Vergütung, die unter Berücksichtigung aller Umstände unangemessen hoch ist, auf den angemessenen Betrag, der vom Versicherer zu übernehmen ist, herabgesetzt werden.


    Solche Klauseln waren und sind für mich nicht greifbar und erklären konnte sie mir leider auch niemand.

  • Vielen Dank für die Ausführungen.


    Wenn dem so ist, dann macht es doch nur Sinn direkt eine Versicherung dann abzuschliessen, wenn sie z.B. frisch von Finanztest getestet wurde. Ich gehe dabei davon aus, dass die überwiegende Mehrheit sich nicht von mehreren Versicherungen die Bedingungen durchliest und vergleicht und im besten Fall wie oben ausgeführt auch noch eindeutig versteht.
    Die meisten Makler benutzen zur Arbeitserleichterung nun auch Computerprogramme, aber inwiefern bei deren Vergleich wieder nur gewisse Punkte hervorgehoben werden ist für den Kunden nun auch nicht wirklich nachvollziehbar?!


    Ich habe die Frage gestellt, weil ich tatsächlich auf der Suche nach einer neuen Rechtschutzversicherung bin, welche Privat+Beruf+Verkehr abdeckt. Bisher ist Verkehr bei mir separat abgesichert.
    Dabei bin ich auf die empfohlenen Vergleichsportale von Finanztip gegangen. Hier zeigte sich ein "Sondertarif" der im Vergleich zur von mir bisher favorisierten Auxilia günstiger ist (60€ vs. 230€) Bei den angezeigten Vergleichskriterien ist nur ein minimaler Unterschied für mich erkennbar. Aber irgendwo muss ja der Haken sein?

  • Hier zeigte sich ein "Sondertarif" der im Vergleich zur von mir bisher favorisierten Auxilia günstiger ist (60€ vs. 230€)

    Meinst du jetzt einen Sondertarif bei der Auxilia? Wenn du sicher gehen willst, ruf bei der Auxilia an und frag dort direkt nach. Hast du darauf geachtet: Bei der Auxilia gibt es Tarife mit unterschiedlichen Selbstbehalten (fix 150 oder 300) oder mit fallenden Selbstbehalten (anfängllich 400, sinkt dann jährlich um 100, wenn schadensfrei). Der letztere ist der günstigste.


    Ansonsten den Tipp von Pumhut berücksichtigen:

    Da hilft nur, die Bedingungen nebeneinander legen und vergleichend lesen. Wenn Sie die Druckstück- Nummern der Bedingungen haben, können Sie nur bei identischen (!) Nummern sicher sein, den gleichen Inhalt zu haben. Schon die Änderung des Ausgabejahres kann (!) eine wesentliche Änderung gerade der für Sie sehr wichtigen Klausel signalisieren.