airBnB, wimdu, 9flats & Co. – Untervermietung auf Zeit

  • Hallo liebe Mitglieder,


    die private Untervermietung auf Zeit boomt. Besonders junge Leute, aber nicht ausschließlich, mieten sich z. B. im Urlaub in die Wohnung eines anderen Menschen ein. Private Vermittlung hat den Vorteil, dass sie oftmals billiger und „heimeliger“ ist als eine Pension oder ein Hotel.


    Portale wie airBnB, wimdu und 9flats haben dieses Potenzial genutzt und ihr Angebot stetig ausgebaut. Die Vermietung erscheint auf den ersten Blick unkompliziert. Dabei ist gerade die Gesetzeslage in Deutschland schwierig: Die Erlaubnis des Vermieters wird benötigt und Einnahmen müssen versteuert werden.


    Welche Erfahrungen haben Sie mit AirBnB, wimdu und 9flats gemacht? Haben Sie über diese Plattformen schon einmal eine Wohnung oder ein Zimmer gefunden oder vermietet? Worauf haben Sie dabei geachtet und welche Probleme sind aufgetreten? Oder lief im Gegenteil alles reibungslos?

  • Hallo Franziska,


    ein sehr guter Artikel, der sich man "Vermieter" aneignen sollte.


    Einen Hinweis würde ich doch gerne geben, ohne "oberlehrerhaft" zu wirken. Der Satz


    "Denn erst ab einem Bruttoumsatz von mehr als 17.500 Euro im Vorjahr und voraussichtlich 50.000 Euro im laufenden Jahr muss Umsatzsteuer abgeführt werden. Wenn die oben genannten Werte unterschritten werden, greift die sogenannte Kleinunternehmerregelung (§ 19 Abs. 1 UStG) und die Umsatzsteuer wird nicht erhoben."


    ist m.E. nicht ganz korrekt. Die Kleinunternehmerregel greift nicht automatisch, die legt jeder selber fest, wenn er sich beim Finanzamt anmeldet. Auch kann jemand, der seine Umsätze weniger als 17.500 EUR plant, zur Umsatzsteuer optieren, gerade wenn er vielleicht zu Beginn einige Investitionen tätigt und sich die Vorsteuer "ziehen" möchte.


    Einen schönen Gruß,
    Markus

  • Ein wichtiger Punkt! Danke für das Feedback! Zu "oberleherhaft" kann man bei Verbraucherthemen doch gar nicht sein, oder? ^^ Ich bin hier ja selbst mittlerweile sehr stark in der "ja, so / nein, so nicht"-Schiene, mache das aber jeden Tag aufs Neue unglaublich gerne :D


    Ich habe es erst letztens wieder diskutiert: In manchen Städten / Gemeinden ist es üblich, dass jegliche Vermietertätigkeit vorher angemeldet werden muss. Insofern müsste man zumindest in diesen Kommunen für das Outing optieren.


    Haben Sie denn andere Erfahrungen gemacht? Das würde mich sehr interessieren!

  • Hallo Franziska,


    leider lese ich deine Antwort erst jetzt.
    Zu meinen Erfahrungen mit dem Portalen: Ich habe mehrfach nachgefragt, ob Umsatzsteuer erhoben wird oder nicht und warum das nicht hinterlegt ist? Die Antworten waren derartig stümperhaft und zeigen, das dort eine Menge Vermieter sich wohl nicht um die Steuern kümmern, weil der Kund vermeintlich nur Verbraucher ist,


    Gruß,
    Markus

  • Und ich komme erst jetzt dazu, zu antworten... War nämlich letzte Woche im Urlaub und daher außer Dienst.


    Ja, ich nehme an, dass gerade solche "innovativen" Portale schnell zum Vermieten verführen und weniger dazu, darüber tiefgründig nachzudenken.


    Deine Anmerkung konnte ich leider noch nicht weitergeben, da der zuständige Redakteur nicht mehr bei Finanztip arbeitet und es derzeit aufgrund von Urlaub & Krankheit zu Unterbesetzungen kommt. Aber ich habe es nicht vergessen! :) Änderungen hängen auch immer von der Prüfung der Redaktion ab und darauf habe ich leider keinen Einfluss. Da ich aber selbst mal selbstständig war. kenne ich diese Regelung nur zu gut. Ich habe damals die Kleinunternehmer-Opton gewählt, weil das günstiger war.


    Bei Vermietungen hängt es stark von der Häufigkeit und den Einnahmen ab.

  • Hallo Markus,


    da hast Du recht: Kleinunternehmer innerhalb der Kleinunternehmerregelung können auf Berechnung der Umsatzsteuer verzichten. Sie dürfen dann aber keine Vorsteuer (also Umsatzsteuer, die sie selbst zahlen) abziehen.



    Gruß
    Andrea

  • Hallo Franziska,


    hier meine Erfahrung auf Deine Frage:


    Ich habe es erst letztens wieder diskutiert: In manchen Städten / Gemeinden ist es üblich, dass jegliche Vermietertätigkeit vorher angemeldet werden muss. Insofern müsste man zumindest in diesen Kommunen für das Outing optieren.
    Haben Sie denn andere Erfahrungen gemacht? Das würde mich sehr interessieren!


    Ja, leider haben wir Erfahrungen in Frankfurt damit gemacht. Die Bauaufsicht hat uns die private Vermietung eines Appartments in unserem Einfamilienhaus mit eigenem Eingang untersagt (nachdem sie offesichtlich die Wimdu Anzeigen durchgegangen sind und sich die Adressen geben lassen haben) und wir haben uns nicht daran gehalten. Jetzt kam die Bauaufsicht unangemeldet, ist auf unser Grundstück eingedrungen und hat einen Gast befragt um 7 Uhr morgens ! Das fanden wir eine Frechheit. Weisst Du was man da machen kann und welche Strafe uns droht ? LG Matthias

  • Das ist eine sehr individuelle Frage. Man müsste wissen, was genau vorgeworfen wird und dann weitere Aspekte mit einbeziehen - also z. B. dass die Anordnung nicht eingehalten wurde.


    Zu Prozessen oder Streitfällen haben wir leider keine Erfahrungswerte vorliegen. Vielleicht kann jemand noch aus seiner Perspektive zur Diskussion beisteuern?


    Was das Outing angeht, so zeigen sich manche Finanzämter der Idee offen gegenüber - wenn die Tätigkeit angemeldet wird und damit Steuergelder fließen. Bekannte von Bekannten von mir machen das augenscheinlich recht erfolgreich.

  • Ich war 2012 mit einer Freundin in Rom und habe bei wimdu nach einer Unterkunft gesucht. Wir haben eine zentrale und günstige Pension gefunden. Es war alles in sauber, günstig und in Ordnung, aber ich denke, dass das ja auch abhängig von den "Anbietern" der Unterkünfte ist.

  • Also ich habe es so und so gehört. Es gibt viele, die sind von den Unterkünften begeistert und würden nie etwas anderes machen, Und dann gibt es andere, die haben total schlechte Erfahrungen machen müssen und bleien weg.


    Welche Kontrollmaßnahmen gibt es eigentlich, dass die Vermieter "koscher" und das Angebot unprolematisch ist? Also dass alles sauber und zuverlässig ist?

  • Da es im heutigen Newsletter war und ich keinen besseren Platz dafür gefunden habe, mal hier der Hinweis:


    Couchsurfing und AirBnb sollte man nicht in einem Atemzug nennen.
    Bei Couchsurfing geht es nicht darum, einfach nur kostenlos zu übernachten, sondern darum Gastgeber zu sein und zu Gast zu sein, mit allem, was dazugehört. Also darum, andere Menschen kennenzulernen und sich auszutauschen - wenn man es etwas hochgestochen ausdrücken will, einen kleinen Beitrag zur Völkerverständigung zu leisten.
    Ich bin seit vielen Jahren Couchsurferin und habe nur gute Erfahrungen gemacht, sowohl als Gast wie auch als Gastgeber. ich lehne aber Anfragen ab von Leuten, denen man anmerkt, dass sie sich mit dem "Spirit" von Couchsurfing nicht auseinandergesetzt haben, sondern einfach nur gratis übernachten wollen. Es wäre gut, wenn ein sonst so gutes Medium wie Finanztip dem Missverständnis nicht Vorschub leisten würde.