Freistellungsaufträge

  • Hey Forum,


    ich habe das doch richtog verstanden, dass ich bei Freistellungsaufträgen immer die Steuer-ID mit angeben muss? Bei meinem Moneyoukonto kann ich zwar der Freistellungsauftrag einrichten, aber ein Feld für die ID gibt's nicht.


    Bevor ich mich jetzt beim Kundenservice blamiere... muss ich oder muss ich nicht? Und wenn ja, wie und wo gebe ich das an? Danke!

  • Freistellungsaufträge sind ab dem 1. Januar 2016 unwirksam, wenn dem Kreditinstitut keine Steuer-Identifikationsnummer des Gläubigers der Kapitalerträge vorliegt. Das geht aus dem Einkommensteuergesetz hervor. Konkret bedeutet das, dass auf alle Kapitalerträge des Bankkunden dann Steuern anfallen, die das Kreditinstitut direkt an das Finanzamt abführt.


    Kuckst du zB hier:
    http://www.finanztip.de/freistellungsauftrag/

  • Hi alle,


    mich würde mal interessieren, wie ihr das meit euren Freistellungsaufträgen handhabt. Wie teilt ihr die auf? Nach welchen Kriterien macht ihr das?


    Bisher habe ich das eher stiefmütterlich gehanhabt weil ich nicht immer so viel rumschieben wollte. Macht ihr das, dass ihr die Anträge regelmäßig optimiert??? Oder lasst ihr laufen?


    Wie macht ihr das mit der Veranlagung? Zurücklehnen oder sich kleinteilig um Steuer kümmern?

  • Hallo,
    solange man dem Staat keinen Kredit bereits zu Jahresanfang (!) von 801,- Euro geben möchte, ist es doch egal, wie man die Freistellungsaufträge verteilt (sofern überhaupt mehrere Geschäftsbeziehungen zu Banken mit Kapitalerträgen wie Zinsen bestehen). Der gewiefte Finanztip-Leser macht doch sowieso seine Steuererklärung um sich z.B. die Mietnebenkosten zum Teil (20% vom Hausmeister und anderen Handwerksdienstleistungen) rückerstatten zu lassen, dabei kann man gleich sämtliche Steuerbescheinigungen der Banken mit angeben, und schon werden zuviel entrichtete Steuern auf Zinsen/Dividenden/Gewinne ect. zurückerstattet. Meiner Erfahrung nach geht es nicht mehr, den Freistellungsauftrag komplett zu löschen, sobald man auch nur 1 eurocent Zinsen (z.B. Sparkassensparbuch) im laufendem Jahr bekommen hat. Daher schaue ich immer vor dem Jahreswechsel, wo ich vorraussichtlich wieviel Zinsen ect. bekomme und richte die Freistellungsaufträge dementsprechend ein. Sagt einem eigentlich auch jede Bank immer pünktlich zum Jahreswechsel. Sobald die Marke von 801,- geknackt ist, könnte man sich ja überlegen, den maximalen Freistellungsauftrag von 801,- derjenigen Bank oder Broker zu geben, wo die Kapitaleinkünfte aufjedenfall die 801,- überschreiten.
    Alternative: Freistellungsaufträge komplett alle canceln (hat Vorteile: z.b. wenn man einer Bank ein Konto kündigt ist nicht automatisch der Freistellungsauftrag gekündigt!!), in den sauren Apfel beissen und 25% auf Zinsen zahlen, und dann die Anlage KAP bei der Steuererklärung abgeben, fertig. Hat den Vorteil, dass man gleich noch die Kapitalerträge der Mietkaution mit angeben kann (vergisst man sonst, sind zwar nur ein paar Cent, aber das Finanzamt rundet auf). Und die Zinsen auf 25% von 801,- Euro die man dem Staat leiht sind nun derzeit wirklich lachhaft :)
    Grüße

  • Wenn die Kapitalerträge kleiner sind als die 800 / 1.600 Euro und man mehrere Bankverbindungen hat, dann bleibt nichts übrig als kleinteilige Aufteilung, wenn man sich die Anlage KAP sparen will.


    Seit die Kapitalerträge darüber sind, habe ich mich entschlossen, den FSA bei meiner Fondsbank zu hinterlegen, damit die Wiederanlage der Ausschüttungen möglichst hoch ist. Die Zinsen von Tagesgeld oder Anleihen können dann ruhig sofort abgegolten werden.


    Wie macht ihr das mit der Veranlagung? Zurücklehnen oder sich kleinteilig um Steuer kümmern?

    Das ist dann schlicht eine Frage von Kosten und Nutzen. Wie viel Zeit hast du für die schönen Dinge des Lebens übrig und willst du diese opfern, um ein paar Euros zurückzuholen. Wenn´s ein paar hundert Euro sind, lohnt es sich natürlich eher.

  • Ich glaube einige müssen langsam anfangen sich Gedanken für 2018 zu machen ! es ist zwar noch zeit, aber ein paar Gedanken zur veränderten Fondbesteuerung sollten man sich schon machen ( auch wenn noch 1 1/2 Zeit sind )


    sicherlich wird sich finanztip diesem Thema auch noch widmen


    soll also keine Panik sein

  • Ich hätte auch noch eine Frage, gilt der FSA für den Zeitraum in dem die Zinsen anfallen oder wenn sie ausgezahlt werden?
    Ich hatte bis dato immer Banken die die Zinsen zum 25. eines Monats ausbezahlt haben, von daher war ich noch nicht betroffen. was passiert aber wenn die Zinsen für Okt- Dez. erst am 02.01.2017 gezahlt werden, muss ich dann den FSA auch für 2017 bei der Bank einreichen?

  • @Neuuetzer


    Ich kann nur aus eigener Erfahrung sprechen, meine aber dass es immer auf den Auszahlungszeitpunkt ankommt. Leider kann ich das aktuell grade an keiner konkreten Zinszahlung festmachen.


    Den Freistellungsauftrag kannst du bei vielen Banken schon für 2017 einreíchen, manchmal in der versteckten Form "bis auf weiteres" oder "bis ein anderer Auftrag erteilt wird". Damit stellst du, sagen wir, 100 € frei. Das gilt dann 2016 (100 €), 2017 (100 €), usw.


    Bewi einigen Banken kannst du den Freistellungsauftrag nachreichen, das heißt, wenn du ihn im Februar einträgst, werden die Zinsen von Januar mit berücksichtigt. Ich hatte aus diesem Grund mal eine Rückbuchung. Ob das bei allen Banken so ist, kann ich nicht sagen.