Familienrecht: Eigenheimplanung trotz Unterhaltspflicht?

  • Hallo zusammen,


    dieses Forum ist großartig und ich habe schon viele hilfreiche Artikel hier gelesen.
    Leider muss ich jetzt selbst posten, was meine Sorgen irgendwie auch ausdrückt...


    Meine Frau und ich haben seit kurzem Nachwuchs. Wir planen bereits seit einiger Zeit uns von Miete in Richtung Eigenheim zu verändern. Jetzt, durch einen tragischen Unfall in meiner Familie, ist das Thema Unterhalt aufgekommen, da wir mit ziemlicher Sicherheit für meinen Vater demnächst Aufkommen müssen. Dieser ist durch einen Unfall jüngst im Pflegeheim gelandet und meine Mutter kann nicht für ihn Aufkommen. Nun stellt sich für uns die Frage, könnte es Probleme geben unsere Eigenheim Pläne zu verwirklichen, wenn wir bereits angefangen haben für meinen Vater aufzukommen?
    Wir haben vorsorglich erstmal eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen.


    Danke für alle Antworten.
    Johnny

  • Ob es Probleme für Sie gibt, wird von Ihrem Einkommen abhängen.
    Fraglich ist, ob Sie nach der Unterhaltszahlung für Ihren Vater den Kapitaldienst für eine Eigenheimfinanzierung noch aufbringen können.


    Verschaffen Sie sich erst einmal Klarheit darüber, ob Sie für die Pflegekosten Ihres Vaters tatsächlich in Anspruch genommen werden - und wie hoch die monatliche Kostenbelastung ist. Erst dann können Sie weitere Planungen erstellen.

  • Hallo,


    kleine Ergänzung: Sie können keine Bank der Welt zwingen, mit Ihnen einen Kreditvertrag abzuschließen. Und wenn die Bank den Abschluss verweigert, weil heute Montag ist, dann haben Sie Pech. Da nutzt Ihnen keine Rechtsschutzversicherung etwas.


    Nun wollen die Banken Geschäft machen und kalkulieren kühl Ihre Belastbarkeit. Wenn die trotz der Unterhaltsverpflichtungen gegeben ist, wird es gehen, sonst nicht. Grundsätzlich sind ja Unterhaltsverpflichtungen von Kreditnehmern für Banken nichts Neues (Ex- Ehegatten, getrennt lebende Kinder), da dürfte der Unterhalt für ein Elternteil genauso abgearbeitet werden.


    Viel Glück Pumphut

  • Danke für eure Antworten.
    Ich dachte das Eigenheim bleibt unberührt und bildet gleichzeitig eine Altersvorsorge.
    Somit liegt in meinen Augen der Konflikt vor, kommt meine Familie und unsere Vorsorge vor
    der meines Vaters?
    Kann mich das Amt daran hindern diesen Schritt zu gehen?
    Kann ich in der jetzigen Situation, wissend das es zu einer Verpflichtung gegenüber meines Vaters kommen könnte, überhaupt in ein Eigenheim investieren?


    Danke und Gruß
    Johnny

  • Ihre Frage ist abstrakt nicht zu beantworten.


    Wie ich oben geschrieben habe, kommt es darauf an, ob Sie überhaupt unterhaltspflichtig sind.
    Das ist eine Frage der Zumutbarkeit. Und dafür gibt es umfangreiche Rechtsprechung.


    Falls Sie die Unterhaltsverpflichtung trifft, - was Sie offenbar vermuten - müssen Sie diese Verpflichtung bei der Bank offenbaren, wenn Sie einen Immobilienkredit aufnehmen wollen. Ob die Bank Sie dann finanziert, hängt von der Höhe Ihres Einkommens ab.


    Es ist jedoch nicht so, dass Sie sich vor der Unterhaltspflicht "drücken" können, indem Sie in ein Eigenheim investieren.
    Prüfen Sie VOR dem Kauf des Eigenheims Ihre finanziellen Verpflichtungen - und treffen Sie dann die richtige Entscheidung.


    Dass eine Rechtsschutzversicherung in Ihrer Situation überflüssig ist, sehe ich wie @Pumphut.
    Allerdings halte ich Rechtsschutzversicherungen generell für Quatsch.