Hallo zusammen!
seit längerem wohne ich mit meinem Freund zusammen, der seit dem Studium leider arbeitslos ist. Er möchte auf keinen Fall Hartz4 beantragen, und da ich relativ viel verdiene, würde für Ihn in einer Bedarfsgemeinschaft Hartz 4 abgelehnt werden.
In der Einkommensteuererklärung 2015 habe ich Unterhaltszahlungen an "gleichgestellte" / in einer eheähnlichen Gemeinschaft beantragt und dies wurde auch anerkannt.
Nun habe ich einen Lohnsteuerermäßigunsantrag gestellt mit dem gleichen Sachverhalt und dieser wurde abgelehnt (Bearbeitung durch andere Stelle im Amt). Nach Einspruch und Klärungsschreiben des Finanzamts lag es daran, dass mein Freund nicht an meiner Adresse gemeldet ist und daher Zweifel an der eheähnlichen Gemeinschaft aufgekommen ist.
Die Anmeldung haben wir mittlerweile zum 1.6. nachgeholt (das Amt hatte uns angeschrieben).
Frage: Macht es Sinn den Einspruch weiter aufrecht zu erhalten? Telefonisch hatte ich erklärt, dass wir die Anmeldung vergessen hatten, die wir schon seit Jahren zusammensind und zwischen den Wohnungen gependelt haben. Weitere Argument sind uns noch nicht eingefallen.
Ich habe Bedenken, dass das Finanzamt den Einkommensteuerbescheid 2015 noch zurückziehen bzw. den Betrag zurückfordern kann, wenn wir die weiter nerven?
Die andere Idee, die ich hatte wäre einen neuen Antrag zu stellen und nur Unterhaltszahlungen ab dem 1.6 anzugeben. Ich weiß leider nur nicht, ob ich nach dem Einspruch rückzug, nochmals einen Lohnsteuerermäßigungsantrag stellen kann.
Vielen Dank für eure Antworten!
Lerrys