Hallo!
Im Lohnsteuerermäßigungsantrag kann man ja auch Handwerkerleistungen ansetzen. Ich verstehe allerdings nicht, wie das mit dem vierfachen Betrag gemeint ist:
Im Rahmen des Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahrens können diese Aufwendungen - so weit sie nicht von dritter Seite (z. B. einer Versicherung) erstattet werden - in Höhe des vierfachen Betrags der sich daraus ergebenden Ermäßigung als Freibetrag berücksichtigt werden.
Beispiel:
Ich habe eine Eigentumswohnung und dieses Jahr muss die Heizungsanlage erneuert werden. Entsprechende Beschlüsse und Kostenvoranschlag liegt bereits vor - allerdings noch keine Abrechnung nach Material und Arbeitskosten und Aufschlüsselung nach Wohnungen.
Kann man jetzt einen berechneten, angenommenen Wert ansetzen, z.b. Gesamtkosten / Wohnung * 60% (Arbeitskosten) oder kann man pauschal 1200 EUR * 4 = 4800 EUR eintragen lassen? Ich kann aber doch niemals mehr als 1200 EUR letztendlich absetzen?
Vielen Dank für eure Antworten!
Lerrys