Bearbeitungsgebühr bei Kreditverträgen

  • Guten Tag,


    beim Suchen im Netz bin ich auf Ihre Seite gestoßen und hoffe, dass ich auch heute noch eine Frage dazu stellen darf.
    Ich probiere es einfach und schildere nun mein Anliegen.


    Im August 2014 wurde uns von der SantanderBank die Bearbeitungsgebühr nebst aufgelaufenen Zinsen bis dahin gem dem BGH Urteil zurückgezahlt.
    Da der Kreditvertrag aber so gestaltet ist, dass in den monatlichen Raten die Bearbeitungsgebühr eingerechnet war, sind bzw. waren wir der Meinung, dass nun der Kredit neu berechnet werden muss, also die Bearbeitungsgebühr herausgerechnet werden muss.


    Leider hat die Santander dies verneint mit der Begründung wir hätten ja die zu unrecht verlangte Bearbeitungsgebühr zurück erhalten. Auf weitere Antwort zu unseren Schreiben warten wir leider noch heute.


    Wir haben dann weiter brav die von Beginn an vereinbarte mtl. Rate bis zur Beendigung des Kredites, das war der 31.3.2016, weiter bezahlt.


    Jetzt nach dem wir bisher keine Bestätigung bzw. Abrechnung von der Bank erhalten haben. wollte ich nochmals auffordern den Kredit rückwirkend zum 1.8.2014 neu zu berechnen.


    Nun meine Frage abschließend: haben wir denn überhaupt eine Chance auf eine Rück- bzw. Neuberechnung? Liegen wir denn mit unserer Vermutung richtig? Und abschließend, haben wir Anspruch auf eine abschließende Abrechnung zum Abschluss des Kredites?


    Ich hoffe, ich kann von Ihnen dazu noch eine Antwort erhalten. Sie würden mir/uns sehr helfen.


    Vielen Dank im Voraus.



    Maria Holzner

  • Deine "Grundannahme"(Neuberechnung des Kredits ab Zeitpunkt x)ist unzutreffend.


    Daher sind es Deine Schlußfolgerungen auch.


    Du hast die Bearbeitungsgebühren zurückerhalten(offensichtlich ohne Probleme;preise Dich glücklich,gerade bei der Santander....)und damit wurden Deine Ansprüche gemäß den Vorgaben des BGH in vollem Umfang befriedigt.

  • Vielen Dank für Ihre Antwort.


    Ich glaube meine Anfrage wurde nicht richtig verstanden.


    Wir haben, wie Sie richtig vermuteten, die Bearbeitungsgebühr des Kreditvertrages -Laufzeit 2010 bis 3/2016 - inclusive der angelaufenen Zinsen für die Bearbeitungsbühr von 785 € - zum 1.8.2014 zurückerhalten.


    Im Kreditvertrag waren von Beginn an die Bearbeitungsgebühren in die monatliche Rate wie auch die Zinsen des Kredites mit eingerechnet und von uns bezahlt.


    Nun bin ich der Meinung, dass nachdem die monatlichen Raten nicht neu berechnet wurden, wir somit von 1.4.2014 bis zum 1.3.2016 die vereinbarten Raten im vollen Umfang Weiterbezahlten, also auch weiter die Bearbeitungsgebühr und somit wir Zuviel an Kredit bezahlten.


    Denn, das ist mein Verständnis, wenn ein Kredit von z.B.


    10.000,00. plus
    100,00 Bearbeitungsgebühr. also
    10.100,00 beträgt


    und dafür monatlich die Montl.Raten berechnet werden, zusätzlich natürlich auch die Zinsen im Schnitt von 8,0 Prozent, müsste dann die Bearbeitungsgebühr ab dem Monat, an dem sie zurückgezahlt wurde, aus dem Vertrag herausgerechnet und die Montl.Rate neu berechnet werden.


    Vielleicht habe ich einen Knick in meiner Betrachtung, ich verstehe es halt nicht. Dass der Betrag nicht sehr hoch sein kann, ist mir begreiflich, mir geht es schlicht und einfach um die Richtigkeit.



    Ich hoffe, ich erhalte nochmals eine Antwort und bedanke mich für vorherige.
    M.H.

  • Es liegt mir fern,die Santander zu loben,aber sie hat genau das getan,was der Bundesgerichtshof entschieden hat.


    Was Deiner Ansicht nach hätte getan werden sollen/müssen/können,ist daher irrelevant und ohne Belang.Es gilt das entschiedene Recht und nicht Deine Meinung.


    Außerdem hast Du die Zinsen auf die Bearbeitungsgebühr erhalten,welche die von Dir so angenommenen Ansprüche (mit)abdecken.


    Dazu hast Du keine Kapitalerstragssteuer auf Deine Erstattung(das sind immerhin 25%)bezahlt,wie das bei vielen hier der Fall war.


    Letztlich solltest Du Dir vergegenwärtigen,daß (weitere)Ansprüche aus einem Darlehen von 2010 sowieso verjährt sind.


    Wenn ich mich daran erinnere,welchen Aufwand ich für meine Kohle betreiben mußte und welche Show die Anwälte der Santander abgezogen haben,solltest Du Dich glücklich preisen,daß Du für einen geringen Aufwand alles erreicht hast,was der Gesetzgeber gewollt hat und die Santander tun mußte.


    Ich hoffe,Du empfindest Deinen "Knick" jetzt als "begradigt" und schließt Deine Akte.