Guten Tag,
beim Suchen im Netz bin ich auf Ihre Seite gestoßen und hoffe, dass ich auch heute noch eine Frage dazu stellen darf.
Ich probiere es einfach und schildere nun mein Anliegen.
Im August 2014 wurde uns von der SantanderBank die Bearbeitungsgebühr nebst aufgelaufenen Zinsen bis dahin gem dem BGH Urteil zurückgezahlt.
Da der Kreditvertrag aber so gestaltet ist, dass in den monatlichen Raten die Bearbeitungsgebühr eingerechnet war, sind bzw. waren wir der Meinung, dass nun der Kredit neu berechnet werden muss, also die Bearbeitungsgebühr herausgerechnet werden muss.
Leider hat die Santander dies verneint mit der Begründung wir hätten ja die zu unrecht verlangte Bearbeitungsgebühr zurück erhalten. Auf weitere Antwort zu unseren Schreiben warten wir leider noch heute.
Wir haben dann weiter brav die von Beginn an vereinbarte mtl. Rate bis zur Beendigung des Kredites, das war der 31.3.2016, weiter bezahlt.
Jetzt nach dem wir bisher keine Bestätigung bzw. Abrechnung von der Bank erhalten haben. wollte ich nochmals auffordern den Kredit rückwirkend zum 1.8.2014 neu zu berechnen.
Nun meine Frage abschließend: haben wir denn überhaupt eine Chance auf eine Rück- bzw. Neuberechnung? Liegen wir denn mit unserer Vermutung richtig? Und abschließend, haben wir Anspruch auf eine abschließende Abrechnung zum Abschluss des Kredites?
Ich hoffe, ich kann von Ihnen dazu noch eine Antwort erhalten. Sie würden mir/uns sehr helfen.
Vielen Dank im Voraus.
Maria Holzner