Wer gilt als Bauherr bei Umschuldung über 10 Jahres Sonderkündigung?

  • In folgendem Beitrag bei Finanztip http://www.finanztip.de/baufinanzierung/zinsbindung/ wird beschrieben, dass Bauherren nach Ablauf der 10 Jahresfrist auch ein Darlehen mit längerer Zinsbindung ohne Zusatzkosten (Vorfälligkeitsentschädigung) kündigen können.


    Mir stellt sich die Frage wer eigentlich formell als Bauherr gilt. In meinem Fall habe ich das Haus der Eltern geerbt und die Alt-Hypothekenrestschuld sowie den Erbanspruch per neuem Hypothekendarlehen finanziert. In drei Jahren läuft die Zehnjahresfrist ab, ab diesem Zeitpunkt würde ich gerne mein jetziges Darlehen kündigen?


    Hintergrund ist die Idee bereits jetzt ein Forwarddarlehen abzuschließen. Macht allerdings nur Sinn wenn ich als der neue Immobilieneigentümer gegenüber der jetzigen Bank auch als Bauherr gelte. Wer hat hierzu eine verlässliche Antwort oder kennt die Rechtsquelle.


    Vielleicht auch eine Anregung an die Redaktion diesen Fall bei Finanztip mit aufzunehmen.


    Also ist man als Erbe einer Immobilie auch Bauherr? ?(