Hallo,
in dem o.a.Artikel wird auch auf eine Fahrradvers.hingewiesen.Ich möchte hiermit aber die Hausratvers ansprechen.In den modernen
Bedingungen bieten div.Versicherer folgendes:"Für den Anprall/Berührung von Straßen-,Schienen-und Wasserfahrzeugen an versicherte Sachen(Hausrat),
die dadurch zerstört,beschädigt oder abhanden kommen besteht Vers.Schutz.Beispiel:Radfahrer(teueresRad)wird von LKW erfasst und stürzt.Sachschaden
Rad zerstört,Kleidung zerstört,Handy und Laptop zerstört.Einige tausend Euro Schaden.Üblicherweise würde man die KfZ Vers des LKW in Anspruch nehmen,
diese muß gem BGB nur den Zeitwert ersetzen.Die HausratVers ersetzt aber den Neuwert im Rahmen der Außenvers.
Natürlich besteht auch Vers.Schutz,wenn man den Unfall selbst verschuldet.Der Schaden des Geschädigten würde durch die PrivatHV reguliert.
Gruß
trumpet
Das Rad gegen Diebstahl und Schäden versichern
- trumpet
- Erledigt