Widerruf von in Läden geschlossenen Verträgen über Internet, Festnetz, mobil etc.

  • Da ich noch nicht so lange den Newletter habe, weiß ich nicht, ob das 2014 geänderte Gesetz, wonach in Läden geschlossene Verträge (angeblich) nicht widerrufen werden können, besprochen wurde. Hier kann man durchaus ein Problem haben. Man kommt in einen Shop, der Festnetz/Internet/Mobil anbietet. Die Verträge, die dann an den eigentlichen Anbieter weitergeleitet werden, enthalten den bloßen wie üblich mit Anderem kleingedruckten Satz "Die Widerrufsbelehrung habe ich erhalten".Zum einen wird man vor der Unterschrift nicht auf diesen Satz hingewiesen, zum anderen guckt man beim Unterschreiben auch nicht drauf, weil man den Kopf voll hat von dem Beratungs-/Verkaufgespräch. Ich wußte jedenfalls nicht, dass da offenbar kein Widerrufsrecht mehr möglich ist, sondern habe die üblichen 14 Tage im Kopf.
    Es war mir schon aufgefallen, dass in letzter Zeit solche Läden wie Pilze aus dem Boden schießen, die für abgeschlossene Verträge mit Sicherheit Provision erhalten. HIer wird die neue Rechtslage offenbar kräftig genutzt. Bei einem wie oben beschriebenen Satz kommt man nicht drauf, daß man kein Widerrufsrecht hat. Erhalten habe ich diese Belehrung im übrigen auch nicht. :!::?:

  • Gab es jemals ein Widerrufrecht für in Ladengeschäften geschlossene Verträge? Meines Wissens nicht ! Pacta sunt servanda!