Zur Vermeidung der indirekten Schwiegerkindhaftung wird oftmals empfohlen, einen notariellen Ehevertrag mit Gütertrennung abzuschließen. Ist das denn überhaupt sinnvoll? Meinem Verständnis nach, ist doch bei Zugewinngemeinschaft sowieso im Grundsatz eine Gütertrennung vereinbart, der "Ausgleich" erfolgt ja lediglich bei scheitern der Ehe. Auch eine etwaiger Ausschluss eines Unterhaltsanspruchs an den Partner (Familienunterhalt) wäre doch so oder so sittenwidrig bzw. könnte auch mit einer schriftlichen Vereinbarung untereinander ohne Notar zumindest begrenzt werden auf z.B. 5% des Nettoverdienstes, was sicher nicht sittenwidrig (s. Urteil BGH XII ZR 140/96)
Wenn man beim Erwerb von Gütern ein Augenmerk vor und während der Ehe hat und dies vertraglich nachweisen kann, was könnte denn noch ein hinreichender Grund sein, einen notariellen Ehevertrag mit dem Hintergrund einer drohenden Schwiegerkindhaftung sein?
Vielleicht liege ich ja auch nicht richtig mit meiner laienhaften Meinung,
Freue mich auf eine rege Diskussion.