Pendlerpauschale

  • Hallo,
    ich habe mal eine Frage zur Pendlerpauschale. Wie ist die Regelung, wenn zwischen den 2 Arbeitstagen eine Übernachtung in einem Hotel stattfindet, ich also nicht nach Hause fahre? Kann ich in diesen Fall die Pauschale für 2 Arbeitstage oder nur einen angeben?
    Vielen Dank für die Antwort

  • Hallo,


    Wenn Sie an einem Arbeitstag nur eine Hinfahrt zur Arbeitsstätte ohne Rückfahrt zur Wohnung unternehmen, so können Sie leider nur die halbe Entfernungspauschale geltend machen (also € 0,15/km). Für die Rückfahrt gilt dasselbe.


    Sollten Sie an den 2 Tagen täglich fahren und das auch angeben, dann haben Sie aufgrund der wahrscheinlich großen Entfernung zu Ihrem Arbeitsplatz und der großen Anzahl der Kilometer das Problem, dass das Finanzamt ein Fahrtenbuch verlangen könnte. Dann fallen aber natürlich keine Hotelkosten an.


    Die Kosten für gelegentliche Übernachtungen am Arbeitsort, wenn hierfür berufliche Gründe vorliegen (BFH-Urteil vom 5.8.2004, VI R 40/03, BStBl. 2004 II S. 1074) könnten Sie zusätzlich zur Entfernungspauschale für einen Tag geltend machen. Kosten für Verpflegung, egal wie lange Sie von zu Hause abwesend sind, können Sie in Ihrem Fall leider auch nicht absetzen, da es sich ja nicht um eine Reise handelt.


    Von einer Dienstreise könnte man dann sprechen, wenn Sie an den anderen Tagen in der Woche von daheim aus arbeiten und als regemäßige Arbeitsstätte ihr Arbeitszimmer angegeben haben. Dann wäre die Fahrt zur Zentrale Ihres Arbeitgebers eine Dienstreise. Das müsste aber zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber schriftlich festgehalten sein.


    Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.
    Beste Grüße,
    Britta

  • Hallo,


    mein Auto ist im Herbst 2013 kaputt gegangen. Seit dem fahre ich in einer Fahrgemeinschaft mit.
    Da ich nicht mehr selbst fahren kann (aus Mangel an einem Fahrzeug) zahle ich meinen Kollegen regelmässig Spritgeld.
    Wir haben eine Aufstellung nachdem wir die 60 Kilometer (Hin- & Rückfahrt) x 20Cent berechnen und dann durch die Insassen teilen. Somit komme ich pro Monat etwa auf 100€ Spritkosten.
    Nun die Frage: Muss ich bei Lohnsteuerjahresausgleich den Halter bzw. Kennzeichen angeben?
    Meine Ausgaben, also die Beteiligung gebe ich ja nicht an, Belege hab ich auch keine von meine Kollegen.
    Müssen meine Fahrer diese Einnahmen versteuern?
    Fahrer 1 bekommt ca. 2/3 (ca. 700€ p.a.) der Fahrer2 ca. 1/3 (ca. 350€ p.a.) der Kosten.
    Ich möchte jetzt natürlich alles vorher klären, bevor meine Fahrer vom Finanzamt Post bekommen weil ich deren Kennzeichen angegeben habe.


    Vielen Dank im Voraus und für die Antworten.

  • Hallo hun,


    soweit mir bekannt ist, gilt die Pendlerpauschale für jeden Steuerzahler einzeln - daher auch der Name "Pauschale". Ich würde alle Fahrten gemäß der gesetzlich festgehaltenen Regelung von 30 Cent pro Kilometer ansetzen.


    Viele Grüße


    Franziska

    • Offizieller Beitrag

    Da pflichte ich Franziska bei, sie sollten in Google o.ä. den kürzesten Weg heraussuchen und für Ihre Arbeitstage ansetzen.

    "Man kann die raffiniertesten Computer der Welt benutzen und Diagramme und Zahlen parat haben, aber am Ende muss man alle Informationen auf einen Nenner bringen, muss einen Zeitplan machen und muss handeln."

    Lee Iacocca, amerik. Topmanager

  • Hallo Zusammen,
    danke für die Antworten.


    Ich hatte schon darüber gelesen, dass jeder 30cent angeben kann.
    Mir geht es mehr darum, wie ich es einreiche.
    Sonst hatten wir immer ans Finanzamt eine Aufstellung eingerecht, wo der Weg zur Arbeit drauf stand und unter anderem mit welchem Fahrzeug, in dem Fall das Kennzeichen meines Autos.
    Da ich auch die Haftpflicht mit abgesetzt hab konnten Sie sehen, dass es mein Auto war.
    Aber was ist jetzt mit den beiden Fahrern, muss ich deren Kennzeichen angeben?
    Nicht das ich gefragt werde welche Ausgaben ich hatte und schreibe, dass ich gut 1100€ Spritgeld bezahlt hab.
    Müssen Sie die Einnahmen (Spritgeld) angeben und versteuern?


    MfG
    André

    • Offizieller Beitrag

    Hallo André,


    vielleicht hilft Ihnen folgende Quelle weiter:


    http://www.steuertipps.de/lexikon/f/fahrgemeinschaft


    Hier ist ein exemplarisches Beispiel aufgeführt, wie Sie auf die in der Steuer anzugebende Kostengröße kommen.

  • Da kann ich mit Expertise rund um das Thema "Mitfahrgelegenheit" beisteuern:


    Solange man nur den tatsächlichen Aufwand bezahlt, den der Fahrer auch hatte - also z. B. anteilige Spritkosten und Verschleiß des Autos - und der Fahrer keinen Gewinnerzielungsabsicht hat, gilt dies als Mitfahrgelegenheit und muss daher nicht bei der Steuer angegeben werden.

  • Danke für die Antworten.
    Hab ich im Netz gefunden:
    Ist das veraltet?


    Oktoker 2005


    Keine Probleme mit dem Finanzamt
    Auch steuerrechtlich haben Mitglieder von Fahrgemeinschaften nichts zu befürchten. Jeder kann für sich die vollständige Entfernungspauschale in Anspruch nehmen. Das gilt auch dann, wenn Eheleute gemeinsam in einem Auto zur Arbeit fahren. Wichtig: Wer als Fahrer jährlich mehr als 250,- EUR Benzingeld vom Beifahrer erhält, muss die Summe beim Finanzamt versteuern. Allerdings darf man den Umweg zum Kollegen vom Spritgeld abziehen. Deshalb sollte auch immer der die Tankrechnung bezahlen, der mit seinem eigenen Auto fährt. Die durch die Abholung von Mitfahrern entstehenden Umwege werden vom Finanzamt allerdings nicht berücksichtigt. Bei der Steuererklärung kann nur die kürzeste Straßenverbindung zwischen der Wohnung und der Arbeitsstätte zugrunde gelegt werden.

  • Hallo hun,


    das, was Sie Ihrem Kollegen als Spritgeld zahlen, ist eine Mitnahmevergütung, die ist steuerfrei, wenn sie unter 256 Euro bleibt. Sonst sind dies "sonstige Einkünfte", geregelt in §22, Satz 3 Einkommensteuergesetz.
    Ihr Kollege kann für die Fahrten jedoch Werbungskosten für den Mehraufwand geltend machen, die seine Einnahmen dann wiederum mindern.
    Gruß, Andrea

  • Hallo Andrea,


    muss ich den nun auch deren Kennzeichen angeben, oder reicht es wenn ich in der Erklärung die Tage und km angebe?
    Ich muss versuchen meinen Kollegen das beizubringen.
    Hab es heute morgen angeschnitten, die erste Reaktion war "wenn ich das Geld versteuern muss, nehm ich dich nicht mehr mit".
    Versteh ich zwar nicht, aber ok.

  • Nicht ernsthaft???? Es profitieren doch alle vom Kosten teilen, auch wenn man sie in der Steuer angeben muss. Intuitiv würde ich sagen, je mehr Transparenz, desto besser. Schaden kann die Extra-Info jedenfalls nicht (ich persönlich habe gute Erfahrungen mit Detailtreue beim Finanzamt gemacht).

  • JAP.
    Ich wollte meinen Kollegen nur bescheid geben, falls das Finanzamt Kennzeichen haben möchte.
    Nicht dass sie ein Schreiben kriegen, wo sie dazu Stellung nehmen müssen.
    Die Preiserhöhung nach dem Gespräch vor Wochen, war dann von 10,85€ auf 20€ pro 100km.

    • Offizieller Beitrag

    Ich denke eine unverbindliche Anfrage beim Finanzamt könnte hier die entscheidende Antwort bringen, und ich hoffe für Sie das die Fahrgemeinschaft wegen dieser Sache nicht baden geht.


    Wäre ja wirklich zu schade.

    "Man kann die raffiniertesten Computer der Welt benutzen und Diagramme und Zahlen parat haben, aber am Ende muss man alle Informationen auf einen Nenner bringen, muss einen Zeitplan machen und muss handeln."

    Lee Iacocca, amerik. Topmanager