Kann man die Riester Rente kündigen

  • Sehr geehrte Damen und Herren,


    auf grund das meine Bank in einen anderen Bundesland ist und ich da nicht immer hin komme, und ich hier ein neues Konto eröffnen möchte die Keine Riester Vertrage anbieten, kann man den kündigen?
    Was müsste ich da eventuell zurück zahlen wenn ich dies kündige?
    was ist dabei noch zu beachten??
    Ich bin zurzeit in der Elternzeit und bekomme kein Gehalt.
    Bitte um antworten

  • Hallo Sandra,


    um es kurz zu machen: ja, den Vertrag kann man kündigen.
    Das ist aber in den seltensten Fällen sinnvoll.


    Handelt es sich um eine Versicherung, hat man Abschlusskosten, die evtl. sogar ein Minus entstehen lassen.


    Generell müssen bei einer Kündigung alle bereits erhaltenen Zulagen zurückgezahlt werden bzw. diese werden direkt abgezogen. Besser ist es meist (wenn geringe oder gar keine lfd. Kosten und man auf das Geld nicht angwiesen ist) den Vertrag ruhen zu lassen - und vielleicht später wieder anzufangen (z.B. beim Banksparplan).


    Wenn es sich um einen Banksparplan handelt ist m.E. auch kein Hindernis, dass die Bank nun "weit weg" ist. Dann empfiehlt sich z.B. der Wechsel zu einem anderen, überregionalen Anbieter. Da hat Finanztest mit der VB Gronau-Ahaus ja auch einen Super Ziel-Kandidaten gefunden, der keine lfd. Kosten verlangt.


    Deine Elternzeit hat ja auch einen deutlichen Vorteil: im ersten Jahr gilt für Dich noch die Regelung, 4% des Vorjahresbruttos abzgl. Zulagen einzuzahlen. Ab dem zweiten Jahr Elternzeit hattest Du ja im Vorjahr kein Einkommen und bekommst somit mit einem Mindestbeitrag von 60€ die vollen Zulagen (Grundzulage zzgl. evtl. Kinderzulage).


    Viele Grüße
    Haui

  • Hallo Haui,
    vielen Dank für die schnellen Antworten.
    Habe da nochmal ne Frage zur Riester Rente vielleicht können Sie mir da ne Antwort geben.
    Die Riester Rente muss man die Versteuern?
    Für wieviele Jahre kann ich die zurück versteuern?
    Hatte dieses jahr meine erste Steuererklärung gemacht, nun wusste ich jetzt nicht ob man die Riester absetzen kann, wissen Sie da vielleicht etwas dazu ob ich die noch im nachhinein also nächstes Jahr absetzen kann?
    Danke im Voraus

  • Hallo @sandraR,


    die Riester-Rente ist während der Ansparphase immer steuerlich absetzbar bis zur Höchstgrenze und somit steuerfrei. Dadurch lohnt es sich, da zusätzlich zu den staatl. Zulagen auch Steuervorteile entstehen (können, nicht müssen - kommt immer auf den Einzelfall an). Der Sparer begleicht seine Riester-Beiträge aus seinem versteuerten Netto und bekommt mit seiner Jahressteuererklärung i.d.R. diese "zuviel" bezahlte Steuer zurück. Die Auszahlung ist tatsächlich die errechnete Höhe abzgl. der Zulagen.


    Dadurch, dass die Ansparphase steuerfrei ist, muss die Auszahlung besteuert werden. Dies geschieht dann mit dem späteren Steuersatz, den man im Alter hat.


    Wenn man nicht zur Steuererklärung verpflichtet ist kann man bis zu vier Steuerjahre rückwirkend seine Steuererklärung einreichen. Generell ist es ja so, dass die z.B. für 2015 eingezahlten Beiträge dann im Jahr 2016 (in der Steuererklärung für 2015) angegeben werden. Beiträge, die 2015 gezahlt wurden können selbstverständlich nicht im Jahr 2017 (in der Steuererklärung für 2016) angegeben werden.


    Fragen beantwortet? :)


    Viele Grüße
    Haui


    P.S.: wenn man nach einigen Jahren der Besparung den Vertrag auflöst (wovon ich grundsätzlich bei Banksparplänen abrate) dann müssen selbstverständlich Zulagen und Steuerersparnis zurückgezahlt werden. Die Rückzahlungen werden dann aus dem Guthaben des Vertrages bedient und der verbleibende Betrag ausgezahlt.

  • ich hatte ja die steuererklärung rückwirkend bis 2010 gemacht, aber die Riester Rente habe ich nicht abgegeben, kann ich das nächstes Jahr noch machen qasi bis 2011 oder 2012 rückwirkend?

  • Ich glaube nicht, dass man seine Steuererklärung noch einmal machen kann oder "ändern" kann, wenn bereits ein Bescheid ergangen ist...
    Man kann lediglich den Bescheid anfechten und Einspruch einlegen. Aber ob das erfolgreich ist, wenn man selber etwas vergessen hat.... !? Ich glaube nicht....

    • Offizieller Beitrag

    Ich möchte gerne wie folgt aus einem Artikel von Finanztip zitieren:





    Und bitte bei der Kündigung beachten, nicht nur die Zulagen auch die bereits erhaltenen Steuervorteile sind zurückzuzahlen. Hatte ich bei meiner eigenen Riester-Rente und ich hatte sehr große Probleme die Zahl (die mir hoch erschien) nachzuvollziehen, erschwerend kam hinzu das zwei Finanzämter betroffen waren.

    "Man kann die raffiniertesten Computer der Welt benutzen und Diagramme und Zahlen parat haben, aber am Ende muss man alle Informationen auf einen Nenner bringen, muss einen Zeitplan machen und muss handeln."

    Lee Iacocca, amerik. Topmanager