Liebe Mitglieder,
Ich hätte kurz eine Frage zum Schadenfreiheitsrabatt. Ich hatte in Deutschland von 1995 bis 2001 eine Kfz-Versicherung und zum Schluss 40%SF Klasse. Dann war ich lange im Ausland und bin 2016 wieder nach Deutschland gekommen. Ich habe noch alle alten Versicherungsunterlagen im Original, baer die HUK sagt, da die Aufbewahrungspflicht abgelaufen ist, können Sie mir den Rabatt nicht bestätigen. Hat jemand mit so einer Situation Erfahrung?
Vielen Dank