BU-Versicherung jetzt noch widerrufbar?

  • Hallo in die Runde


    Ich habe gelesen, dass Renten bzw. Lebensversicherungen auch nach Jahren widerrufen werden können, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind.


    Wäre es auch möglich eine BU-Versicherung nach Jahren zu widerrufen? Meine BU ist eine von der Nürnberger mit Anteilen an mehreren Fonds. Im Fall eines nicht Benötigens der Versicherung wird eventuell nach Ablauf der Versicherung ein Teil ausgezahlt. Da diese Kombination nicht sinnvoll zu sein scheint, war die Überlegung eine neue reine BU Abzuschließen und die bestehende zu widerrufen.


    Hat das schon mal jemand in Erwägung gezogen und schon Erfahrung gesammelt?

  • Hallo Bergfex,


    Berufsunfähigkeitsversicherungen können vergleichbar wie Lebens- und Rentenversicherungen widerrufen (bzw. widersprochen, siehe VVG alter Fassung.) werden. Ebenso ist ein Rücktrittsrecht nach dem Versicherungsvertragsgesetz alter Fassung möglich.


    Das gilt natürlich auch für fondsgebundene BU (Invest)-Tarife, also auch für den Investment BU Comfort-Tarif (?) von der Nürnberger.


    Beispiele: Widerspruchsrecht für Verträge nach dem Policenmodell gemäß § 5a VVG a.F.; Widerrufsrecht für Verträge mit mehr als einem Jahr Laufzeit gemäß § 8 Abs. 4 VVG a.F.; Rücktrittsrecht nach § 8 Abs. 5 Satz 3 VVG a.F. oder Widerrufsrecht gemäß § 8 Abs. 1 S. 1 VVG n.F.


    Es kommt also darauf an, wann der Vertrag abgeschlossen worden ist und ob er nach dem Policen- oder Antragsmodell abgeschlossen wurde. Voraussetzung ist jedoch eine fehlende oder unrichtige (fehlerhafte) Belehrung.


    Finanztip schreibt hierzu: „Berufsunfähigkeitsversicherungen und Risikolebensversicherungen - Bei diesen Verträgen dürfte ein Widerspruch nur in Ausnahmefällen infrage kommen. Zum einen stellen diese Versicherungen in der Regel einen wichtigen Schutz dar, den Sie behalten sollten. Zum anderen werden nur geringe Beträge angespart. Wenn Sie aber der Meinung sind, dass Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung für Sie nachteilig oder ungeeignet ist und Sie vielleicht einen Neuvertrag zu besseren Bedingungen abschließen könnten, dann sollten Sie diese Möglichkeit prüfen… Mehr hierzu unter: http://www.finanztip.de/widers…icherungen/#ixzz4GjAO9rLK“.


    Es bedarf zusätzlich einer Prüfung und Berechnung der wirtschaftlichen Folgen des Widerspruchs / Widerrufes bzw. des Rücktritts der Berufsunfähigkeitsversicherung. Zudem muss es wahrscheinlich sein, dass eine neue Berufsunfähigkeitsversicherung zu vernünftigen Bedingungen und Konditionen abgeschlossen werden kann. Das wird schwierig, wenn z.B. Vorerkrankungen, risikoreiche Berufe usw. bestehen bzw. vorliegen.