Hallo!
Meine Bank (Sparkasse) bietet mir an einen Privatkredit über eine bestehende Grundschuld abzusichern. Hintergrund hier sind bevorstehende Zahlungen für meine Eigentumswohnung (Heizung, Sanierung, etc.). Diese Grundschuld wurde für den Wohnungskauf eingetragen und ist zur Hälfte bezahlt.
Laut Bank Mitarbeiterin habe ich aber den vollen Betrag sofort zur Verfügung und dieser ist nicht zweckgebunden.
Von meiner Tante weiß ich, dass sie ein Grundschulddarlehen vor ca. 3 Jahren abgeschlossen hat, dass allerdings zweckgebunden ist und an Modernisierung und Reparatur des Hauses gebunden ist. Meine Tante muss daher jede Rechnung einreichen und kann über den Gesamtbetrag nicht direkt verfügen und muss sogar Bereitstellungsgebühren zahlen, da das Darlehen bisher nicht komplett abgerufen wurde.
Laut Bank konnte nur über diese Form des Darlehens der Zinssatz niedrig gehalten werden.
Auf verschiedenen Seiten findet sich der Hinweis, dass das Grundschulddarlehen seit einigen Jahren nicht mehr zweckgebunden ist.
Kann hier jemand etwas dazu sagen? Gab es eine Gesetzesänderung in den letzten Jahren?
Vielen Dank!