wo beantrage ich die aufschiebende Wirkung?
1.bei Deiner Eingabe beim Ombudsmann,wenn Du Dich dazu entschließt.Gleichzeitig teilst Du der Filiale dieses mit und dass daher bis zu dessen Entscheidung in der Hauptsache gemäß Deinem Informationsstand und den Verfahrensregularien aufschiebende Wirkung eintritt.
2.durch Deinen Fachanwalt,falls Du einen solchen beauftragst,
3.als (mögliche)Reaktion und Mitteilung an den Vorstand,wenn 1.oder 2. stattfinden.
Damit ist von meiner Seite alles gesagt.
Gutes Gelingen!