Keine zukünftige Finanzielle Leistung an Familienangehörigen veranlassen ! Wie ?

  • Mein Bruder jetzt mitte 40 hat nach seiner Lehre und Zivildienstzeit einen Weiterbildung gemacht ! Abitur und Studium im sozialen Bereich. Studium nach nicht bestandener Prüfung abgebrochen. Während der Zivildienstzeit ist unser Vater verstorben und meine Mutter hat nach knapp 1 Jahr beschlossen das Haus und Grundstück zu verkaufen. Erlös circa heute in Euro gerechnet 150.000 €.
    Meine Mutter selbst hat circa 50.000 € für ihre Bedürfnisse im Laufe der Zeit bis zu ihrem Tod anfang 2016 verwendet. Die restlichen 100.000 € hat meine Mutter meine Bruder in laufe der Zeit der Weiterbildungszeit unterstützt ! Auch mal teurere Anschaffung, wie Kauf eines Motorroller, PKW Führerschein oder Umzug mit damaliger Freudin nach Marseille Frankreich ! Dort wurde mein Bruder anfang 2000 drogensüchtig und ist es offenbar bis heute. 2005 kam mein Bruder zurück nach Deutschland mit nichts, außer ein altes Auto ! Keine Wohnung, kein Job, aber auf Drogen ! Mehrfach versucht, das zu therapieren in unterschietlichsten Formen, aber ohne Erfolg ! Führerschein deswegen verloren ! Mein Bruder landete sprichwörtlich in der Gosse ! Hatte nur noch sporadisch zu meiner Mutter Kontakt, aber nur durch diesen weiteren Kontakt Vorteile zu haben für wenige Euro zu erziehlen. 2011 rief mich meine Mutter an, man habe bei Ihr eingebrochen, während sie selber einkaufen war ! Der gesamte Schmuck von circa einem grob geschätzten Wert von 50.000 € war weg ! Sonst nichts entwendet, keine Schublade durchwühlt oder sonstige Ausübung von Dieben, die nach Wertsachen suchen. Keine Einbruchspuren an Türen oder Fenster ! Tage zuvor hatte meine Bruder mal wieder besucht nach Monaten von Auszeiten. In unserer Familie war bekannt, das meine Mutter ein Fabel für alten antiken Schmuck hatte, früher besuchte Sie dafür regelmäßig Antikbörsen. Aber sonst wußte es niemand ! Laut Sachverständigen der Versicherung "Es kann kein Nachweiß eines Einbruch mit Tateinheit Diebstahl nachgewiesen werden" ! Es kann nur jemand gewesen sein, der über einen möglichen Ersatzschlüssel verfügte und genau wußte wo der Lagerungsort des Schmuckkasten war. Und knallhart die Aussage: "Überprüfen Sie die Personen, die über einen Ersatzschlüssel verfügen"!
    Die drei Personen die in frage kammen war eine 80 Jährige Nachbarin, die in Abwensentheit Post annahm und Blumen gegossen hatte, der Hausmeister der Wohnanlage und wie sich rausstellte mein Bruder ! Wir als Familienangehörige konnten den Diebstahl meines Bruder nicht nachweisen !


    Das zugegeben als lange Vorgeschichte ! Als mein Bruder festgestellt hatte, das bei meiner Mutter auf Grund Ihrer Krankheit und pflegebedürftigkeit nichts mehr "zu holen ist", hat er sich nicht mehr gemeldet ! Der runde Geburtstag mit kleinem Fest meiner Mutter 2014, kein Bruder da. Während des fast 20 Monatigen Aufenthalt meiner Mutter in einem Pflegeheim hat sich mein Bruder nicht blicken lassen ! Natürlich auch keine Reaktion wo meine Mutter anfang diesen Jahres verstorben.


    Zu dem Zeitpunkt habe ich in den Medien grob mit bekommen, das ein Sohn plötzlich zahlen mußte für die Fürsorge seines Vater, obwohl dieser Sohn seit 30 Jahren keinen Kontakt hatte. Der Vater hatte damals in Streit die Familie allein gelassen und war unbekannt verzogen !
    Der Sohn wollte sich dagegen wehren, aber das Gericht entschied, ein damaliges Verlassen der Familie war kein schwerwiegender Grund nun nicht als Familienmitglied in Fürsorge in Flicht genommen zu werden !
    Gibt es ein Gesetz, was Verfehlungen bewertet ?
    Habe ich irgendwie die möglichkeit vorzusorgen, das ich in einem möglichen Eventuallitätsfall betraff meines Bruder nicht von Ämtern belangt werden kann ?


    Grüße Jürgen

    • Offizieller Beitrag

    Langer Text und kurze Antwort.


    Du bist gemäß §1601 BGB nur gegenüber Verwandten in gerader Linie verpflichtet einen Unterhalt zu gewähren. Dein Bruder ist kein Verwandter in gerader Linie, somit ist hier kein Unterhalt zu leisten.


    Quelle: https://dejure.org/gesetze/BGB/1601.html

    "Man kann die raffiniertesten Computer der Welt benutzen und Diagramme und Zahlen parat haben, aber am Ende muss man alle Informationen auf einen Nenner bringen, muss einen Zeitplan machen und muss handeln."

    Lee Iacocca, amerik. Topmanager