Anforderungen an Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung im Zusammenhang mit dem Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen
Der u.a. für Betreuungssachen zuständige XII. Zivilsenat des BGH hat sich mit den Anforderungen befasst, die eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung im Zusammenhang mit dem Abbruch von lebenserhaltenden Maßnahmen erfüllen müssen (BGH, Beschluss v. 06.07.2016 - XII ZB 61/16).