Patientenverfügung

  • Anforderungen an Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung im Zusammenhang mit dem Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen


    Der u.a. für Betreuungssachen zuständige XII. Zivilsenat des BGH hat sich mit den Anforderungen befasst, die eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung im Zusammenhang mit dem Abbruch von lebenserhaltenden Maßnahmen erfüllen müssen (BGH, Beschluss v. 06.07.2016 - XII ZB 61/16).


    http://juris.bundesgerichtshof…=3&nr=75566&pos=0&anz=136

    • Offizieller Beitrag

    Hallo @Oekonom,


    ein wichtiger Hinweis, den ich gerne mit zitiertem Text aus einem anderen Artikel ergänzen möchte:



    Die Patientenverfügung sollte wie folgt aufgebaut sein:


    • Eingangsformel*
    • Situationen, für die die Patientenverfügung gelten soll*
    • Festlegungen zu ärztlichen/pflegerischen Maßnahmen*
    • Wünsche zu Ort und Begleitung
    • Aussagen zur Verbindlichkeit
    • Hinweise auf weitere Vorsorgeverfügungen
    • Hinweis auf beigefügte Erläuterungen zur Patientenverfügung
    • Organspende
    • Schlussformel*
    • Schlussbemerkungen
    • Datum, Unterschrift*
    • Aktualisierung(en), Datum, Unterschrift
    • Anhang: Wertvorstellungen

    Die eigentlichen Bestandteile einer Patientenverfügung sind mit Sternchen* gekennzeichnet. Aber auch die ergänzenden Aussagen können zum Verständnis des Gewollten beitragen und Anordnungen und Wünsche des Verfassers deutlich machen. (Quelle: BMJV)
    Die richtigen Formulierungen wählen
    Bezüglich der lebenserhaltenden Maßnahmen ist es wichtig, detailliert vorzugehen. Das BMJV empfiehlt die Formulierung:
    In den oben beschriebenen Situationen wünsche ich,

    • ... dass alles medizinisch Mögliche und Sinnvolle getan wird, um mich am Leben zu erhalten.

    oder

    • ... dass alle lebenserhaltenden Maßnahmen unterlassen werden. Hunger und Durst sollen auf natürliche Weise gestillt werden, gegebenenfalls mit Hilfe bei der Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme. Ich wünsche fachgerechte Pflege von Mund und Schleimhäuten sowie menschenwürdige Unterbringung, Zuwendung, Körperpflege und das Lindern von Schmerzen, Atemnot, Übelkeit, Angst, Unruhe und anderer belastender Symptome.

    Künstlicher Ernährung thematisieren
    Besser ist es jedoch, auf das Thema künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr gesondert einzugehen und zwar zum Beispiel mit folgender Formulierung:
    In den oben beschriebenen Situationen wünsche ich,

    • dass eine künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr begonnen oder weitergeführt wird, wenn damit mein Leben verlängert werden kann.

    oder

    • dass eine künstliche Ernährung und/oder eine künstliche Flüssigkeitszufuhr nur bei palliativmedizinischer Indikation zur Beschwerdelinderung erfolgen.

    oder

    • dass keine künstliche Ernährung unabhängig von der Form der künstlichen Zuführung der Nahrung (z. B. Magensonde durch Mund, Nase oder Bauchdecke, venöse Zugänge) und keine künstliche Flüssigkeitszufuhr erfolgen

    Quelle: http://www.t-online.de/lifesty…eren-sie-sie-richtig.html

    "Man kann die raffiniertesten Computer der Welt benutzen und Diagramme und Zahlen parat haben, aber am Ende muss man alle Informationen auf einen Nenner bringen, muss einen Zeitplan machen und muss handeln."

    Lee Iacocca, amerik. Topmanager

  • Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat umfangreiche Informationen zur Vorsorgevollmacht sowie zur Betreuungs- und Patientenverfügung veröffentlicht bzw. aktualisiert. Hintergrund ist ein Beschluss des BGH, in dem sich das Gericht dazu geäußert hat, welche inhaltlichen Voraussetzungen an eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung zu stellen sind (BGH,Beschluss v. 06.07.2016 - XII ZB 61/16).


    http://www.bmjv.de/SharedDocs/…gsrecht.html?cms_app=true