Ist die PKV verpflichtet meinen Vater zu versichern?

  • Hallo zusammen,


    mein Vater ist 64 Jahre und im Moment nicht krankenversichert. Er war die vergangenen Jahre bei eine englischen Versicherung, die nun nicht mehr anerkannt ist, sprich hinfällig. Vor dieser Versicherung wurde er weder in die GKV (weil ein Leben lang selbstständig) noch bei einer PKV aufgenommen.
    Er arbeitet nunmehr seit über zwei Jahren in einem Angestelltenverhältnis, sein Arbeitgeber würde die Hälfte der Kosten übernehmen, sofern er einfach nur versichert ist. Wir sind also nun auf der Suche nach einer PKV die ihn aufnimmt, die sich allerdings sehr schlecht gestaltet ...


    Hat ein Mitglied dieses Forums ähnliche Erfahrungen? Tipps? Kann mein Vater sich einklagen?
    Über Nachricht bin ich sehr dankbar.

  • Dies ist ein sehr spezieller Sonderfall.


    Unter den gesetzlichen Vorschriften für die Versicherungspflicht ist jeder PKV-Versicherer gemäß § 193 Abs. 5 Nr. 2 VVG verpflichtet Ihrem Vater Versicherungsschutz zu gewähren.


    Allerdings bezieht sich diese Verpflichtung nur auf den sog. "Basistarif" gem. § 152 VAG.
    Dies bedeutet, dass Ihr Vater möglicherweise den Höchstbeitrag der GKV zahlen muss für einen PKV-Versicherungsschutz, der dem Leistungsumfang der GKV in etwa entspricht. Keine sehr attraktive Lösung.

    • Offizieller Beitrag

    Sicherlich keine attraktive Tarifvariante aber immer noch besser als gar kein Schutz.


    Gibt es denn keine rechtliche Regelung für die gesetzliche Krankenkasse zur Versicherungspflicht?

    "Man kann die raffiniertesten Computer der Welt benutzen und Diagramme und Zahlen parat haben, aber am Ende muss man alle Informationen auf einen Nenner bringen, muss einen Zeitplan machen und muss handeln."

    Lee Iacocca, amerik. Topmanager