Zug zum Flug

  • Der Vertragspartner (Ariline oder Reiseveranstalter) bzw. dessen Erfüllungsgehilfe, die Deutsche Bahn AG, werden sicherlich eine Antwort wissen.

    'Es sei nicht immer zu verlangen, „dass der Inhalt gesetzlicher Vorschriften dem Bürger grundsätzlich ohne Zuhilfenahme juristischer Fachkunde erkennbar sein muss“.' (BVerfG, Beschl. v. 04.06.2012, Az.: 2 BvL 9/08)

  • wie ich es mir schon dachte hat die Bahn darauf natürlich keinerlei Antwort...
    Habe mich nun an den Veranstalter gewendet und habe erfahren , dass man das auf Nachfrage wohl bei allen Veranstaltungen buchen kann und das kostet pro Strecke 32 € ;)

  • Grundsätzlich: Das 'Rail&Fly'-Ticket wird von eingien (Pauschal-)Reiseveranstaltern und von einigen Arilines vertrieben. Die Deutche Bahn AG verkauft diese Tickets nicht an Endkunden.


    Die Bahn selbst schreibt hierzu: 'Rail&Fly ist ein Angebot der Airlines und Reiseveranstalter und kann daher nur über diese gebucht werden. Außerdem kann es dadurch zusätzlichen Bestimmungen oder Einschränkungen unterliegen. Bitte erkundigen Sie sich hierüber unbedingt vor Flugticketausstellung bei der Airline, dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro bei dem Sie gebucht haben.' Quelle: https://www.bahn.de/p/view/ser…g/flug/rail_und_fly.shtml


    Daraus geht hervor, daß der (Pauschal-)Reiseveranstalter oder die Airline der Vertragspartner des Endkunden ist und nicht die Deutsche Bahn AG. Die Deutsche Bahn AG ist lediglich Erfüllungsgehilfe oder Leistungserbringer.


    Man muß also dort bezüglich eines Upgrades von der 2. in die 1. Klasse bei demjenigen nachfragen, bei dem man gebucht hat, nämlich beim (Pauschal-)Reiseveranstalter oder der Airline.


    'Die Tickets gelten grundsätzlich für die zweite Klasse der Deutschen Bahn. Oftmals gibt es gegen einen Aufpreis das Upgrade in die erste Klasse, wenn dies gewünscht ist.'

    'Es sei nicht immer zu verlangen, „dass der Inhalt gesetzlicher Vorschriften dem Bürger grundsätzlich ohne Zuhilfenahme juristischer Fachkunde erkennbar sein muss“.' (BVerfG, Beschl. v. 04.06.2012, Az.: 2 BvL 9/08)

  • Ich habe eben mal bei einer Fluggesellschaft mit Sitz in den Vereinigen Arabischen Emiraten einen Preis-Check gemacht. Diese Fluggesllschaft bietet auch das Rail&Fly-Ticket der Deutschen Bahn AG als kostenlose Zusatzleistung zum Flug an. In den dortigen Geschäftsbedingungen steht u. a.: 'Die Passagiere können im Zug in die 1. Klasse wechseln. Der Aufpreis ist vom Passagier zu zahlen.'


    Ob das bei anderen Reiseveranstaltern oder Airline, die das Rail&Fly-Ticket der Deutschen Bahn AG anbieten genauso ist, vermag ich nciht zu sagen.

    'Es sei nicht immer zu verlangen, „dass der Inhalt gesetzlicher Vorschriften dem Bürger grundsätzlich ohne Zuhilfenahme juristischer Fachkunde erkennbar sein muss“.' (BVerfG, Beschl. v. 04.06.2012, Az.: 2 BvL 9/08)