Anmeldefrist für Entschädigungsansprüche

  • Hallo,
    Sohn und Tochter hatten beim Flug von Frankfurt nach Vancouver eine Verspätung von 3 1/2 Stunden. Die Fkuggesellschaft bestätigte 3 Stunden. Jetzt sind die beiden erst einmal für 6 Wochen in Kanada und USA. Bis wann müssen Entschädigungsansprüche gestellt werden ? Reicht es, wenn sie es erst nach Rückkehr tun ? Oder kann ich erst einmal den Antrag für sie stellen. ?

  • Die Verjährungsfrist für Ansprüche nach der VO (EG) 261/2004, der sogen. 'Europ. Fluggastrechteverordnung', richtet sich nach nationalem Verjährungsrecht, in Deutschland: drei Jahre (vgl. Par. 195 BGB).

    'Es sei nicht immer zu verlangen, „dass der Inhalt gesetzlicher Vorschriften dem Bürger grundsätzlich ohne Zuhilfenahme juristischer Fachkunde erkennbar sein muss“.' (BVerfG, Beschl. v. 04.06.2012, Az.: 2 BvL 9/08)

  • Die Verjährungsfrist für Ansprüche nach der VO (EG) 261/2004, der sogen. 'Europ. Fluggastrechteverordnung', richtet sich nach nationalem Verjährungsrecht, in Deutschland: drei Jahre (vgl. Par. 195 BGB).

    Und hier nochmal ergänzend die Rechtsgrundlagen:
    'Die Verordnung lässt offen, wann die Ansprüche auf Ausgleichsleistungen verjähren. Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 10.12.2009 – Xa ZR 61/09 (RRa 2010; 90) entschieden, dass diese Ansprüche immer dann, wenn deutsches Sachrecht anzuwenden ist, der Regelverjährungsfrist des § 195 BGB (3 Jahre) unterliegen. Auch der EuGH hat entschieden, dass sich die Verjährungsfrist nach dem jeweils anwendbaren Recht richtet (Urteil vom 22.11.2012, Rs. C-139/11 – Moré g. KLM).' Quelle: http://www.ronald-schmid.de/lu…fluggastrechte-verordnung


    Es ist also vollkommen ausreichend, wenn die Ansprüche im Anschluß an den sechswöchigen Urlaub bei der Airline geltend gemacht werden.

    'Es sei nicht immer zu verlangen, „dass der Inhalt gesetzlicher Vorschriften dem Bürger grundsätzlich ohne Zuhilfenahme juristischer Fachkunde erkennbar sein muss“.' (BVerfG, Beschl. v. 04.06.2012, Az.: 2 BvL 9/08)