Wechsel als junger Selbständiger in Gesetzliche Krankenkasse

  • Im Finanztip-Artikel werden verschiedene Möglichkeiten zum Wechsel von der privaten In die gesetzliche Krankenversicherung aufgeführt. Ich bin 30, selbständig und in der PK. Reingeraten bin ich im Jahr meiner Gründung mit ~22 Jahren, weil ich mich - sehr unbedarft - damals von einem sogenannte Berater dazu beschwatzen lies.


    Ich bereue das mittlerweile sehr, denn auch wenn ich von der Selbständigkeit ordentlich Leben kann, bin ich doch Meilen vom klischeehaften Vielverdiener entfernt, der normalerweise in der PK ist. Mit meinem Einkommen sollte ich definitiv in der GK sein, vor allem wenn ich daran denke, wie sich das mit den Beiträgen noch entwickeln wird.


    Laut dem Artikel bleiben mir im Grunde zwei Möglichkeiten:


    A) Ich gebe meine Selbständigkeit auf und lasse mich anstellen. Derzeit nicht wirklich eine Option für mich.


    B) als Notlösung wurde genannt, dass man vorübergehend die Selbständigkeit aufgibt und sich arbeitslos meldet. Leider fehlen im Artikel dazu die Details: Wie lange muss man arbeitslos sein? Fällt man dann automatisch aus der PK, oder gewinnt man erstmal ein Kündigungsrecht? Wie kommt man dann in die GK und fällt man da ggf. Wieder raus, wenn man die Selbständigkeit irgendwann wieder aufnimmt?


    Ich wäre für Infos dankbar, denn ich möchte wirklich gerne in die GK zurück. Es muss doch für jemanden in meinem Alter möglich sein, das hinzubekommen ... Aus Sicht der GK bin ich doch noch alterstechnisch interessant.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    bitte beachten Sie ein wichtiges Detail: Sie müssen auch ALG I beziehen können. Das wird aufgrund Ihrer längerjährigen Selbstständigkeit wohl nicht der Fall sein, ausser Sie zahlen freiwillig in die Arbeitslosenversicherung ein.
    http://www.finanztip.de/bezugsdauer-arbeitslosengeld/


    Falls aber doch, müssen Sie prinzipiell sogar in die GKV, und zwar sofort. Eine Mindestzeit o.ä. gibt es nicht, und auch keine Rückkehrpflicht in die PKV.


    Aber in der Tat ist es gerade für Selbstständige alles andere als einfach, aus der PKV rauszukommen.


    Beste Grüße

  • Hallo,


    ergänzend zur Frage des Vorsschreibers würde mich interessieren wie sich die im Artikel genannte Option "Geschäftsaufagbe und Familienversicherung" realisieren liesse.


    Zum Hintergrund ich bin seit knapp 15 Jahren selbstständig und seit 7 Jahren in der PKV. Seit 3 Jahren bin ich nun Verheiratet und meine Partnerin ist in der GKV versichert.
    Reicht hier "einfach" die Abmeldung des Gewerbes bei Gewerbe- und Finanzamt? Wie lange muss die Abmeldung in Kraft sein?
    Bei der Option Anstellung und Bruttogehalt unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze müsste m.W. ja das Gehalt einen Zeitraum von 12 Monaten bezogen worden sein ehe der Weg in die GKV wieder möglich ist (theoretisch zumindest).


    Vielen Dank!

  • Entschuldigung, dass ich hier nicht "einfach" antworte. Bei so einem schwierigen Sachverhalt und einer so weitreichenden Entscheidung sollte eine Beratung vom wirklichen Fachmann erfolgen.


    Also entweder den kostenlosen aufwändigen "Rundgang" zu allen möglichen Sozialversicherungsträgern oder honorarpflichtigen Einmalgang zum Profiberater

    • Offizieller Beitrag

    Der Aussage von Alfred schließe ich mich an. Diese Fragestellung ist sehr komplex und umfasst einige Themenbereiche, welche in einfachen und pauschalen Aussagen nicht beantwortet werden können.


    Welche Profiberater könnten denn zur Beantwortung in Frage kommen?


    - Fachanwalt für Sozialrecht
    - Versicherungsfachmann für Private Krankenversicherung
    - Gesetzliche Krankenkasse



    Was meint Ihr?

  • Danke für die Antwort(en). Grundsätzlich ging es mir aber erstmal darum ob es eben eine Art Karenzfrist bei der Aufgabe der Selbständigkeit gibt.
    Das ein solcher Vorgang in aller Breite und Umfang noch von einem Experten durchleuchtet, evtl. begleitet werden sollte ist klar. Sollte es aber bspw. notwendig sein für 12 Monate überhaupt keiner Tätigkeit, weder selbstständig noch unselbständig, nachzugehen, würde die Option für sehr viele sicherlich nicht mehr realisierbar sein.
    Sprich eine erweiterte Beratung wäre dann überflüssig.


    Vielleicht weiß ja noch jemand näheres zu evtl. Fristen oder ob es da überhaupt welche zu beachten gibt.

  • Man kann noch z.B. eine GmbH gründen und sich dort "anstellen". Dies setzt jedoch voraus, dass die übrigen Gesellschafter die "richtigen" Personen sind. Man muß ja dann die Mehrheit abgeben.


    Daneben gibt es noch einige andere Möglichkeiten.............aber ich muß mein Geld ja auch verdienen........ :)

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Ssommerf,


    haben Sie denn schon ein Gespräch mit der gesetzlichen Krankenkasse gesucht?


    Diese können Ihnen eventuell die entsprechenden Karenzfristen nennen oder Ihnen die entsprechenden Quellen in den Gesetzestexten zur Verfügung stellen.

    "Man kann die raffiniertesten Computer der Welt benutzen und Diagramme und Zahlen parat haben, aber am Ende muss man alle Informationen auf einen Nenner bringen, muss einen Zeitplan machen und muss handeln."

    Lee Iacocca, amerik. Topmanager

  • Hallo Henning,


    nein noch nicht in Bezug auf das Thema "Aufgabe der Selbstständigkeit" da mir dies eben neu war. Ich kannte bis dato nur den "Umweg" über die Anstellung und Bruttogehalt unterhalb der Bemessungsgrenze.
    Dort wurde mit von der BEK mitgeteilt Versicherung ist erst nach 12 Monaten Bezug des Gehaltes unterhalb der Grenze möglich. Also die gesetzlich vorgegebene Frist.


    In der Realität, sprich wenn es dann soweit ist, wird - das hängt sicherlich vom Sachbearbeiter ab, nur der erste Lohnauszug geprüft. Letztlich kann die Kasse natürlich alle 12 verlangen.
    Nachfragen der Art "wie komme ich denn wieder bei euch rein" werden meiner Erfahrung nach mit Hinweis auf die Gesetzeslage bzw. eben Anstellung unterhalb Beitragsbemessunggrenze beantwortet.


    Wenn keiner mehr weiß über die Option "Aufgabe der Selbstständigkeit" bliebe doch nur der Weg zum bspw. Rentenberater.

  • Hallo SSommerf,
    nimm dir bitte vieeeeel Zeit bei einer so existentiellen Entscheidung. Die KV ist eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt.
    Aus meiner beruflichen Erfahrung weiß ich, dass in jungen Jahren meist nur auf den Beitrag geschaut wird - und dies kann sich fatal z.B. im Rentenalter rächen.


    Hier nur einige Gedanken:


    -Privat muß meist privat bleiben - ab dem 55. Lj. ist der Zugang zur gesetzlichen KV ohnehin "dicht".
    -bei der PVK muß jedes Familienmitglied extra versichert werden - bei der GKV sind "alle" familienversichert
    -als Rentner sinkt in der Regel das Einkommen - die Beiträge der PKV bleiben jedoch gleich hoch oder sind stark gestiegen
    -GKV genießen die KVdR (Krankenversicherung der Rentner) mit Beiträgen aus dem Renteneinkommen=günstiger
    -bei der GKV gibt's Krankengeld - bei der PKV nicht
    usw.
    dafür hat die PKV einiges an Besonderheiten das die GKV nicht hat
    das will aber individuell an die jeweilige Person und deren familiären und finanziellen Situation angepasst sein
    - und der Sachbearbeiter der Krankenkasse tut halt "nur seine Pflicht" - der eine mehr - der andere weniger.


    Gute Beratung kostet - aber was wirklich teuer ist bzw. war, das stellt sich erst im Nachhinein dar.

  • Zum Abschluß dieses (schon älteren Themas), nach Auskunft der BEK München ist es so das PKV Versicherte Gewerbetreibende (Selbstständig/Freiberufler) die mit einem Partner verheiratet (?) sind der in der GKV versichert ist, eine Familienversicherung beantragt werden kann sobald das Gewerbe abgemeldet wird.


    Eine eigenständige GKV Mitgliedschaft erfolgt automatisch sobald wieder eine Tätigkeit mit Einkommen über 400 EUR ausgeübt wird. Dabei sind keine Fristen zu beachten (Abmeldung oder Wiederaufnahme einer Tätigkeit) lediglich die Kündigung bei der PKV muss erfolgen - sprich hier kann es X Tag/Wochen dauern bis sich die PKV zur Kündigungsbestättigung durchringen kann.


    Soweit die Auskünfte der BEK.