Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag gültig?

  • Ich arbeite seit 17 Jahren im jetzigen Unternehmen und möchte nun mein Arbeitsverhältnis beenden, da ich ab 01.11.2016 einen anderen Job in Aussicht habe.
    In meinem Arbeitsvertrag steht (als einziger Satz zum Thema Kündigung!): "Nach Ablauf der Probezeit kann der Vertrag beiderseits mit einer Frist von einem Monat zum nächsten Monatsende gekündigt werden."
    Meine Frage: reicht es demnach, wenn ich Ende September 2016 kündige? Was ist mit der gesetzlichen Kündigungsfrist - inwiefern findet die bei mir Anwendung ?


    Vielen Dank für die Hilfe .

  • Ihre Arbeitsvertragsregelung ist zwar unwirksam, weil sie gegen § 622 Abs. 2 BGB verstößt.
    Nach dieser Vorschrift ist die Kündigungsfrist bei einem 17-jährigen Arbeitsverhältnis sechs Monate zum Ende eines Kalendermonats.


    Aber: die gesetzliche Kündigungsfrist soll den ARBEITNEHMER schützen - nicht jedoch den ARBEITGEBER.
    Also gilt die Verlängerung der Kündigungsfrist auch nur für eine arbeitgeberseitige Kündigung.


    Für Sie als Arbeitnehmer gilt die gesetzliche Regelung gem. § 622 Abs. 1 BGB: Sie können mit vier Wochen Frist entweder zum Monatsende oder zum Fünfzehnten kündigen.


    Es ist daher völlig ausreichend, wenn Sie - wie beabsichtigt - Ende September kündigen.
    Denken Sie daran, dass Sie alten Urlaub noch nehmen!