ALG1 ausgelaufen, innerhalb ALG1 Bezug AU geschrieben und über die ALG1 Bezugsdauer hinaus: Zahlt die KK ab dem ersten Tag nach ALG1 Bezugsende?

  • Hallo zusammen,


    ich bin neu hier und habe eine Frage, auf die ich noch keine Antwort gefunden habe, deshalb schildere ich ausführlich:


    ALG1 Bezug bis zum 17.07, danach ausgelaufen
    Am 17.06. AU geschrieben mit Verlängerungen bis einschließlich 21.08
    bis zum 17.07 Zahlung durch die Agentur für Arbeit erhalten
    die 6 Wochenfrist (42 Tage) endete am 28.07


    Meine Frage:
    Ab welchem Zeitpunkt muss mir die Krannkenkasse Krankengeld in Höhe des letzten ALG1 Geldes zahlen?
    Ab dem 18.07, da am 17.07 der ALG1 Bezug endete?
    Ab dem 29.07, da am 28.07 erst die 6 Wochenfrist endete?


    Ich selbst glaube ab dem 18.07, bin mir aber nicht sicher.


    Für eure Hilfe vorab besten Dank an Alle.

  • Möglicherweise erhalten Sie überhaupt kein Krankengeld von der Krankenkasse.
    Da Sie seit 17.07. nicht mehr ALG-I-Bezieher sind, könnte Ihr Anspruch auf Krankengeld erloschen sein.


    Sprechen Sie mit Ihrer Krankenkasse!

  • DMöglicherweise erhalten Sie überhaupt kein Krankengeld von der Krankenkasse.



    Das darf aber eigentlich doch nicht sein!


    Würde ja bedeuten, dass ein AN der AU geschrieben ist, innerhalb der AU gekündigt wird, auch keinen Anspruch auf Krankengeld hätte.

  • Nein, diese Situation können Sie nicht vergleichen!


    Bei Ihnen ist der Anspruch auf Arbeitslosengeld erschöpft. D.h. Sie haben jetzt nur dann einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II, wenn Sie bedürftig sind (Hartz IV).


    Ein Arbeitnehmer, der gekündigt wird hat zunächst einmal einen Anspruch auf Arbeitslosengeld.
    So lange er jedoch einen Anspruch auf Krankengeld hat, ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld.
    Das ist der Unterschied. Ihr Anspruch ruht jedoch nicht mehr. Sie haben keinen weiteren Anspruch auf Arbeitslosengeld.