Investmentsteuergesetz: jährliche Abgeltungssteuer auf synthetisch-thesaurierende ETFs

  • Hallo @RaphaelP,
    Das ist nach m. E. eine Steuererhöhung. Aber was hälst Du in meiner Lage von der Idee, auf ausländische Fonds auszuweichen? Das geht zwar nicht auf einen Ruck, aber meine Fondstauschaktionen könnte ich in den nächsten Jahren auf deutsche Fonds konzentrieren.
    Auf jeden Fall ist es sozial ungerecht, wenn den kleinen Sparern die Möglichkeit des Ausgleichs für die Fondsbesteuerung genommen ist.
    Danke und Gruß


    Altsachse

  • @Altsachse:
    Für dich handelt es sich tatsächlich um eine Steuererhöhung - in Finanztest 10/2016 ist ja unter "Kleinanleger" faktisch dein Fall beschrieben.


    Ob sich ein Wechsel in ausländische Fonds wirklich lohnt, möchte ich bezweifeln bzw. kommt es eben darauf an, in welche Aktien deine Aktienfonds konkret investiert sind. Du musst bedenken, dass die Besteuerung auf Fondsebene ja nur deutsche Dividenden betrifft, nicht aber ausländische Dividenden in inländischen Fonds.


    Wenn du jetzt zB den MSCI World nimmst, da ist der Anteil von deutschen Aktien bei knapp vier Prozent. Wenn diese Aktien jetzt vier Prozent Dividende zahlen, macht das auf Fondsebene einen Ertrag von 0,16 Promille. Davon 15 Prozent Körperschaftsteuer sind dann 0,024 Promille. Wenn du also 100.000 Euro in dem Fonds hast, kostet dich der ganze Spaß gerade einmal 24 Euro. Da lohnen sich jetzt wirklich keine Aktivitäten, oder?


    Und in diesem Fall kann die Steuerfreistellung von 30 Prozent der Ausschüttungen durchaus von Vorteil sein, weil diese Freistellung ja für alle Dividenden gilt, nicht nur für die aus Deutschland. Gilt aber nur, wenn man tatsächlich seine Kapitalerträge versteuern muss, du hast davon leider nix - zumindest nicht auf den ersten Blick.


    Da die Teilfreistellung aber auch bei den Veräußerungsgewinnen greift, verbrauchst du im Vergleich zu früher eben weniger Freistellungsauftragsvolumen bzw. kommst später in die Steuerpflicht hinsichtlich deiner NV-Bescheinigung. Kann sich also zumindest ein bisschen für dich lohnen.

  • Hallo @Oekonom,
    danke, da bin ich nun etwas klüger. Ich lasse mir die Sache nun etwas ruhiger angehen. 2018 oder später kann ich dann immer noch die Fonds verkaufen, die nicht die gewünschte Rendite bringen.
    Gruß, und Dank für Deine Mühe.


    Altsachse

  • Zu beachten gibt es: a) die ETF-Anbieter synthetischer ETFs setzen alles daran, auch für ihre ETF-Klasse die Teilfreistellung zu erwirken.

    @Sara: Hast du hier schon neue Informationen? Ich habe gelesen, dass die synthetischen ETF nun doch die Teilfreistellung kriegen, zumindest dann, wenn das Basisportfolio, das über den Swap getauscht wird, aus Aktien besteht und auch in einen Aktienindex getauscht wird.


    Es gibt wohl einen neuen Entwurf eines Anwendungschreibens. Hab´s aber noch nicht in Händen.