Leserbeitrag: Reiserücktrittsversicherung für lange Rundreise

  • Per Mail hat uns diese interessante Frage erreicht:


    "Sehr geehrte Damen und Herren,


    zunächst möchte ich mich ganz herzlich für die nützlichen Tipps zur Reiserücktrittversicherung bedanken. Ich hab mich inzwischen auf den Websites der von Ihnen empfohlenen Versicherer schlau gemacht und konnte leider keine Versicherung abschließen. Alle Reisen sind nur bis 5.000 oder 10.000 Euro Reisepreis abschließbar. Darüber hinaus ist der Abschluss einer Versicherung offensichtlich nicht möglich. Das kann doch wohl nicht sein, oder?



    Wir (eine Freundin und ich) möchten im nächsten Jahr eine lange Rundreise machen und haben diese gerade bei einem Veranstalter gebucht. Kosten einschl. aller Flüge: 19.927 Euro p.P. Das kann man offensichtlich nicht versichern. Deshalb war ich grad beim ADAC und diese wollten 1.200 Euro p.P. dafür haben. Das halte ich nun wirklich für übertrieben."

  • Wir (eine Freundin und ich) möchten im nächsten Jahr eine lange Rundreise machen und haben diese gerade bei einem Veranstalter gebucht. Kosten einschl. aller Flüge: 19.927 Euro p.P. Das kann man offensichtlich nicht versichern. Deshalb war ich grad beim ADAC und diese wollten 1.200 Euro p.P. dafür haben. Das halte ich nun wirklich für übertrieben."

    Dann gibt evtl. nur noch die Möglichkeit, daß man die Flüge extra bei der 'Flugbuchung versichert, so daß man bei Nichtantritt der Flüge den kompletten Flugpreis zurück erhält. - Bei den Hotelbuchungen müßte man Tarife wählen, die bis kurz vor gebuchtem Hotelaufentalt stornierbar sind.
    Sollte allerdings bei einem Veranstalter eine lange Pauschalreise gebucht worden sein, wüßte ich hier auch keinen weiteren Rat.

    'Es sei nicht immer zu verlangen, „dass der Inhalt gesetzlicher Vorschriften dem Bürger grundsätzlich ohne Zuhilfenahme juristischer Fachkunde erkennbar sein muss“.' (BVerfG, Beschl. v. 04.06.2012, Az.: 2 BvL 9/08)

  • Kann man nicht 2x 10000 Euro bei verschiedenen Versicherungen versichern?


    Ich habe eine Jahrespolice über 10000 Euro mit 10% Selbstbehalt. Sollte ich jemals so viel ausgeben wollen, würde ich auch überlegen, noch den SB zu versichern. Das wäre dann ja auch so ein Zweipolicenmodell.

  • Zitat chrus2702:
    'Kann man nicht 2x 10000 Euro bei verschiedenen Versicherungen versichern?'


    Im Sachverhalt wurde aber ausgesagt, dass die Reise EUR 19.927,- pro Person kostet. (Ich hatte den Gedankengang auch als erstes.)

    'Es sei nicht immer zu verlangen, „dass der Inhalt gesetzlicher Vorschriften dem Bürger grundsätzlich ohne Zuhilfenahme juristischer Fachkunde erkennbar sein muss“.' (BVerfG, Beschl. v. 04.06.2012, Az.: 2 BvL 9/08)

  • @chris2702 Das hatten wir überlegt, also die Konstellation eine Reisende versichert 10.000, die andere 10.000.


    Ist aber ohne eindeutige Aussage der Versicherung, dass das in Ordnung geht, nicht praktikabel.

    Und selbst wenn die Versicherung hierzu grünes Licht gäbe, dann hätten wir nur ca. die Hälfte des Reisepreises abgesichert, da lt. Sachverhalt der Reisepreis 19.927,- Euro pro Person, also zusammen 39.854,- beträgt.

    'Es sei nicht immer zu verlangen, „dass der Inhalt gesetzlicher Vorschriften dem Bürger grundsätzlich ohne Zuhilfenahme juristischer Fachkunde erkennbar sein muss“.' (BVerfG, Beschl. v. 04.06.2012, Az.: 2 BvL 9/08)

  • Das Problem ist wohl weniger, ob eine Person 10tsd, 20tsd oder 50tsd euro versichert, sondern ob man mehrere Versicherungen abschließen kann, die gemeinsam den Gesamtpreis versichern.


    Hat nicht jemand Kontakt zu einem Reisebüro?

  • Zitat chid2702:
    'Hat jemand Kontakt zu einem Reisebüro?'


    Ich nicht. Aber ein Blick in den Gesetzestext erleichtert die Rechtsfindung:


    § 78 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) /Haftung bei Mehrfachversicherung-


    (1) Ist bei mehreren Versicherern ein Interesse gegen dieselbe Gefahr versichert und übersteigen die Versicherungssummen zusammen den Versicherungswert oder übersteigt aus anderen Gründen die Summe der Entschädigungen, die von jedem Versicherer ohne Bestehen der anderen Versicherung zu zahlen wären, den Gesamtschaden (Mehrfachversicherung), haften die Versicherer in der Weise als Gesamtschuldner, dass jeder Versicherer den von ihm nach dem Vertrag zu leistenden Betrag zu zahlen hat, der Versicherungsnehmer aber insgesamt nicht mehr als den Betrag des Schadens verlangen kann.
    (2) Die Versicherer sind im Verhältnis zueinander zu Anteilen nach Maßgabe der Beträge verpflichtet, die sie dem Versicherungsnehmer nach dem jeweiligen Vertrag zu zahlen haben. Ist auf eine der Versicherungen ausländisches Recht anzuwenden, kann der Versicherer, für den das ausländische Recht gilt, gegen den anderen Versicherer einen Anspruch auf Ausgleichung nur geltend machen, wenn er selbst nach dem für ihn maßgeblichen Recht zur Ausgleichung verpflichtet ist.
    (3) Hat der Versicherungsnehmer eine Mehrfachversicherung in der Absicht vereinbart, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist jeder in dieser Absicht geschlossene Vertrag nichtig; dem Versicherer steht die Prämie bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem er von den die Nichtigkeit begründenden Umständen Kenntnis erlangt.

    'Es sei nicht immer zu verlangen, „dass der Inhalt gesetzlicher Vorschriften dem Bürger grundsätzlich ohne Zuhilfenahme juristischer Fachkunde erkennbar sein muss“.' (BVerfG, Beschl. v. 04.06.2012, Az.: 2 BvL 9/08)

  • Danke @Schlesinger


    Ich verstehe es so, dass eine Person eine Reise über 10.000 Euro mit 10 eintausend Euro Versicherungen absichern kann und sich im Schadenfall von allen 10 Versicherungen das Geld wiederholen kann, am Ende als zwar die Versicherungsbeiträge bezahlt hat, ansonsten aber keinen Schaden hat. Somit passt das also für die beiden Reisenden aus dem ersten Beispiel.


    Nur wenn man 11 eintausend Euro Versicherungen abschließt, kann man insgesamt von allen 11 nur 10000 Euro zurückholen. Die Überversicherung bringt einem also keinen Vorteil, nur den Nachteil der gezahlten Beiträge.


    Und wenn ich meine eine 10.000 Euro Versicherung mit 10% SB um eine SB-Absicherung bei einer anderen Versicherung erweitere, geht das auch in Ordnung.


    Stimmts?