Hallo liebe Community,
ich habe eine Frage, auf die ich trotz Google leider keine klare Antwort bekomme.
Hier kurz der Sachverhalt: ich bekomme ab Oktober von meinem AG einen Dienstwagen überlassen, der mir persönlich zugeordnet ist und für Privatfahrten genutzt werden darf. Mein AG fährt die 1%-Regel, also versteuere ich jeden Monat die Nutzung das KFZ über meine Gehaltsabrechnung. Bis hierhin ist alles klar.
Nun ist das mein erster Dienstwagen und ich kann leider gar nicht einschätzen, wie die Verteilung dienstlich/privat sein wird. Daher werde ich wohl (zunächst aus privatem Interesse) trotz der 1%-Regel ein Fahrtenbuch führen.
Nun zur eigentlichen Frage: im Januar stelle ich fest, dass es günstiger wäre, wenn ich gem. Fahrtenbuch die Privatfahrten versteuere und nicht die 1%-Regel anwende - bspw. stelle ich das im Jahr 2017 für die Fahrten in 2016 fest. Kann ich mir dann in meiner persönl. Steuererklärung trotz Anwendung der 1%-Regel durch detaillierte Angabe gem. Fahrtenbuch die "zu viel" bezahlten Steuern zurückholen?
Viele Grüße
Haui