Dienstwagen: 1% vs. Fahrtenbuch

  • Hallo liebe Community,


    ich habe eine Frage, auf die ich trotz Google leider keine klare Antwort bekomme.


    Hier kurz der Sachverhalt: ich bekomme ab Oktober von meinem AG einen Dienstwagen überlassen, der mir persönlich zugeordnet ist und für Privatfahrten genutzt werden darf. Mein AG fährt die 1%-Regel, also versteuere ich jeden Monat die Nutzung das KFZ über meine Gehaltsabrechnung. Bis hierhin ist alles klar.


    Nun ist das mein erster Dienstwagen und ich kann leider gar nicht einschätzen, wie die Verteilung dienstlich/privat sein wird. Daher werde ich wohl (zunächst aus privatem Interesse) trotz der 1%-Regel ein Fahrtenbuch führen.


    Nun zur eigentlichen Frage: im Januar stelle ich fest, dass es günstiger wäre, wenn ich gem. Fahrtenbuch die Privatfahrten versteuere und nicht die 1%-Regel anwende - bspw. stelle ich das im Jahr 2017 für die Fahrten in 2016 fest. Kann ich mir dann in meiner persönl. Steuererklärung trotz Anwendung der 1%-Regel durch detaillierte Angabe gem. Fahrtenbuch die "zu viel" bezahlten Steuern zurückholen?


    Viele Grüße
    Haui

  • Die Antwort findest du unmittelbar hier bei Finanztip:


    "Sie haben die Möglichkeit, die Privatnutzung Ihres Firmenwagens zunächst mit Ihrem Arbeitgeber nach der Ein-Prozent-Methode vorzunehmen und dann in Ihrer Einkommensteuererklärung die tatsächlichen Aufwendungen anhand eines ordnungsgemäß geführten Fahrtenbuchs sowie von Einzelbelegen anzusetzen. Dieses müssen Sie jedoch von Anfang an führen."


    http://www.finanztip.de/dienstwagen-besteuerung/


    Die Korrektur geht dann - soweit ich weiß - auch bei den Sozialversicherungsbeiträgen (sofern noch unter der Beitragsbemessungsgrenze). Wie das formal läuft, wenn du erst in der Steuererklärung die Ein-Prozent-Methode anwendest, weiß ich leider nicht. Am einfachsten ist es, wenn die Berichtigung gleich mit der (letzten) Lohnabrechnung, zB im Dezember, beim Arbeitgeber erfolgt.

  • Verdammt - habe ich wohl übersehen, denn genau den Artikel habe ich mir eben durchgelesen.
    Danke für den "Gehirn-Schubser".


    Gruß
    Haui

  • In der Praxis ist das nicht einfach umzusetzen.


    Um mit Fahrtenbuch abrechnen zu können, ist eine exakte Kostenermittlung notwendig. D.h. für den betreffenden Dienstwagen muss nicht nur die Abschreibung bekannt sein sondern jede einzelne Benzinquittung, Ölwechsel, Inspektion, Steuer, Versicherung usw.


    Ein großer Arbeitgeber, der mit einer ausgefeilten Kostenstellenrechnung arbeitet, mag so etwas auf Knopfdruck liefern können. Bei vielen mittleren und kleinen Arbeitgebern schaut's da finster aus. Wenn alles auf die Kostenstelle "Fuhrpark" gebucht wird, kann man das vergessen.

  • In der Praxis ist das nicht einfach umzusetzen.....Bei vielen mittleren und kleinen Arbeitgebern schaut's da finster aus.

    Kommt darauf an. Oft handelt es sich - gerade bei kleinen Arbeitgebern - um ein geleastes Fahrzeug mit einer All-Inclusvie-Rate, dann gibt es im Idealfall nur noch die monatliche Rate und die Tankbelege. Das lässt sich dann schon handeln.

  • Huch, es ist bei mir tatsächlich eine All-In-Rate.
    Das heißt also: Höhe der Rate rausfinden, Tankbelege lückenlos sammeln und Fahrtenbuch ordentlich pflegen - dann steigt die Party? :)

  • Jo man kann das schon durch eigene Auszeichnungen belegen, insbesondere der Wechsel zwischen 0,03% und den 0,002% pro Fahrt Wohnung/Arbeitsstätte kann bei teuren Autos oder langen Strecken viel ausmachen.


    Aber Vorsicht: Besser wäre aber die Korrektur über den Lohn, denn die Steuer lässt sich über die Steuererklärung korrigieren. Die SV ist aber "futsch"! Denn hier gilt rein das was über die Lohnabrechnung läuft, eigene Korrekturen sind hier nicht möglich. Wäre also auch für den AG von Vorteil.


    Außer natürlich Du verdienst eh über der Beitragsbemessungsgrenze. Dann spielt die SV ja keine Rolle.