Sehr geehrte Damen und Herren,
gelten auch Gesundheitskurze, Massagenam Arbeitsplatz oder Zuschüsse zu
Versicherungprämien (z.B. BU) zu den sog. Sachzuwendungen, die der
Arbeitgeber steuerbegünstigt dem Arb.nehmer zukommen lassen kann (glaub
bis zu 44 € mtl.)?
Vielen Dank im Voraus für Ihre hilfreichen Antworten!