Erbschaftssteuer Eintragung ins Grundbuch und Erbmasse und Erbengemeinschaft

  • Mein Vater ist 2015 verstorben. Der Erbschein sieht für meine Mutter 50% und für mich und meinen Bruder je 25% der Erbschaft. Das vermietete Mehrfamilienhaus (in der Ehe erworben) wurde dementsprechend in das Grundbuch eingetragen, weil meine Mutter sich nie in das Grundbuch mit eintragen ließ. Wäre sie eingetragen würden ihr wahrscheinlich 50% und der Erbengemeinschaft zusammen 25% 25% und 50% gehören. Wie hoch ist mein Erbanteil 1/4 oder 1/8? Muss meine Mutter sich in das Grundbuch noch eintragen? WIe sieht die Erbschaftsteuer diese Eintragung?

  • Das vermietete Mehrfamilienhaus (in der Ehe erworben) wurde dementsprechend in das Grundbuch eingetragen, weil meine Mutter sich nie in das Grundbuch mit eintragen ließ

    Kannst du das mal konkretisieren? Also wer steht im Grundbuch und was steht im notariellen Kaufvertrag?


    Wie hoch ist mein Erbanteil 1/4 oder 1/8?

    Wenn es kein Testament gibt, gilt die gesetzliche Erbfolge. Das ist hier sehr gut beschrieben: http://www.finanztip.de/erbfolge/

  • Wenn die Mutter schon im Grundbuch stehen würde, dann würden ihr ja schon 50% gehören. Dann würde sie 50% von 50% somit 25% der Immobilie erben und Sie und Ihre Schwester jeweils 25% von 50% als jeder 12,5% der Immobilie.


    Ihr (gesetzlicher) Erbteil ist in jedem Falle 1/4. Die Frage ist nur obs ein 1/4 von 50% oder 100% der Immobilie ist. Ist ein durchaus wichtiger Unterschied.


    Wie würde Jack Sparrow sagen: "Klar soweit?" ;)