Krankentagegeldversicherung bei Arbeitslosigkeit

  • Hallo allseits !



    Zum Jahresende werde ich arbeitslos werden und dürfte aufgrund meines Alters sicher kaum noch eine neue Beschäftigung finden. Ich gehe ferner davon aus, dass ich aufgrund meines Alters nach dem Bezug von Arbeitslosengeld keine erneute Beschäftigung mehr aufnehmen werde.




    Da ich zurzeit noch eine private Krankentagegeldversicherung habe, die ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit
    den vereinbarten Tagegeldsatz im Falle meiner Arbeitsunfähigkeit zahlt, stellt sich nun für mich die Frage ob
    nicht die Kündigung der Versicherung für mich zum Jahresende sinnvoll ist.



    Da ich ab 2017 nicht mehr aktiv beschäftigt bin, entfällt nach meiner Auffassung auch der Ursprung für die mögliche Zahlung von Krankentagegeld aus der privaten Krankentagegeldversicherung. Ich werde allerdings
    ab Anfang 2017 für 18 Monate Arbeitslosengeld beziehen.



    Meine beiden Fragen zum Sachverhalt:



    1. Liege ich richtig mit meiner Annahme, dass mit dem Ende meiner Beschäftigung auch der ursprüngliche
    Versicherungsgrund meiner Krankentagegeldverscherung wegfällt und ich somit die Versicherung kündigen
    sollte ?



    2. Wie stellt sich der mögliche Bezug von Krankentagegeld aus der Versicherung während meiner 18- monatigen Arbeitslosigkeit dar (im Falle einer längerfristigen Erkrankung während des Bezuges von Arbeitslosengeld) ?



    Ich bedanke mich bereits im Voraus für alle konstruktiven Beiträge. :thumbup: