Welche Kündigungsfrist gilt für AN? Arbeitsvertrag, Tarif oder gesetzlich?

  • Hallo,
    ich bin seit über 14 Jahren im jetzigen Unternehmen tätig. Lt. ursprünglichem Vertrag galt: 6 Wochen zum Quartalsende, nach einem Vertragsergänzung wegen organisatorischer Neu-Zuordnung steht dort: es gelten die tariflichen Kündigungsfristen (die wären 4 Wochen zum Monatsende)?

  • Vielen Dank Franziska, aber das habe ich schon und bin mir aber immer noch nicht ganz sicher, was jetzt gilt, da ja im ursprünglichen Vertrag 6 Wochen/Quartalsende vereinbart waren und dann später nur noch auf den Tarif verwiesen wurde.

  • Es gilt der Tarifvertrag, wenn auf diesen verwiesen wurde.


    Für den Arbeitnehmer ist eine kürzere Kündigungsfrist als für den Arbeitgeber möglich. § 622 Abs. 1 BGB legt die Kündigungsfrist auf vier Wochen zum Monatsende oder zum Fünfzehnten fest.


    Der für Sie gültige Tarifvertrag entspricht also der gesetzlichen Regelung. Diese wurde nur insoweit abgewandelt, dass Sie zum Monatsende kündigen müssen.