Liebe Community,
es geht um den (kleinen) Riester-Vertrag mener Mutter. Leider kann sie sich die monatlichen Raten momentan nicht mehr leisten, weshalb ich den Rentenvertrag beitragsfrei stellen möchte. Ob bzw. wie sich das angesparte Kapital "weiterentwickelt" wurde mir, trotz Anrufs bei der Hotline des Direktversicherers, nicht ganz klar.
Ich hoffe deshalb, dass Sie in der Lage sind mir weiterzuhelfen.
Als Basis dient mir die Wertermittlung des Vertrags zum 31.12.15. Dort sind aufgeführt:
1. Eigenbeiträge i.H.v. xy €
2. Staatliche Zulagen i.H.v. xy €
3. Rechnungsmäßige Zinsen xy €
4. Erhöhung aufgrund der laufenden Überschussbeteiligung xy €
5. Einbehaltene anteilige Abschluss- und Vertriebskosten 0 €
6. Einbehaltene Kosten für die Verwaltung des gebildeten Kapitals xy €
7. Zusätzliche nicht garantierte Leistungen (wie z.B. Bewertungsreserven) xy €
Meine Frage wärenun welche Kosten und Erträge in einer "fiktiven Wertermittlung" auftauchen würden, wenn ich den Riestervertrag beitragsfreistelle.
Aus dem Internet und eigenen Überlegungnen habe ich bis jetzt diese Ergebnisse zusammengetragen (die Felder mit großer Unsicherheit sind rot markiert):
1. Eigenbeiträge 0 €; ergibt sich aus der Beitragsfreiheit.
2. Staatliche Zulagen 0 €; ergibt sich auch aus der Beitragsfreiheit.
3. Rechnungsmäßige Zinsen i.H.v. xy €; Zinsen auf das angesparte Kapital (Garantiezins von 2.25%) werden weiter gezahlt.
4. Erhöhung aufgrund der laufenden Überschussbeteiligung i.H.v. ? €; verändert sich die Beteiligung, weil keine Eigenbeiträge oder staatlichen Zulagen mehr gezahlt würden?
5. Einbehaltene anteilige Abschluss- und Vertreibskosten 0 €; keine Veränderung
6. Einbehaltene Kosten für die Verwaltung des gebildeten Kapitals ? €; wenn ich es richtig verstanden habe, werden anstatt (oder zusätzlich?) der bisher gezahlten Verwaltungskosten 0.13 Prozent vom eingezahlten Kapital einbehalten. Im Informationsblatt (s. Anlage) steht aber etwas von monatlich einbehalten. Ist dies der gleiche Wert wie 0.13 Prozent p.a.?
7. Zusätzliche nicht garantierte Leistungen (wie z.B. Bewertungsreserven); für mich zu vernachlässigbar bzw. (wohl) ohne Bezug zur Beitragsfreistellung.
Mich würde insb. Ihre Meinung zu den Punkten 4 bzw. 6 interessieren. Sollten die Zusammenhänge nicht deutlich geworden sein, bin ich für jede Nachfrage dankbar. Vielen Dank bereits im Voraus für Ihre Mühe!
Beste Grüße
Daniel Schmidt