Beitragsfreistellung Riester-Rente

  • Liebe Community,


    es geht um den (kleinen) Riester-Vertrag mener Mutter. Leider kann sie sich die monatlichen Raten momentan nicht mehr leisten, weshalb ich den Rentenvertrag beitragsfrei stellen möchte. Ob bzw. wie sich das angesparte Kapital "weiterentwickelt" wurde mir, trotz Anrufs bei der Hotline des Direktversicherers, nicht ganz klar.
    Ich hoffe deshalb, dass Sie in der Lage sind mir weiterzuhelfen.


    Als Basis dient mir die Wertermittlung des Vertrags zum 31.12.15. Dort sind aufgeführt:


    1. Eigenbeiträge i.H.v. xy €
    2. Staatliche Zulagen i.H.v. xy €
    3. Rechnungsmäßige Zinsen xy €
    4. Erhöhung aufgrund der laufenden Überschussbeteiligung xy €
    5. Einbehaltene anteilige Abschluss- und Vertriebskosten 0 €
    6. Einbehaltene Kosten für die Verwaltung des gebildeten Kapitals xy €
    7. Zusätzliche nicht garantierte Leistungen (wie z.B. Bewertungsreserven) xy €



    Meine Frage wärenun welche Kosten und Erträge in einer "fiktiven Wertermittlung" auftauchen würden, wenn ich den Riestervertrag beitragsfreistelle.
    Aus dem Internet und eigenen Überlegungnen habe ich bis jetzt diese Ergebnisse zusammengetragen (die Felder mit großer Unsicherheit sind rot markiert):


    1. Eigenbeiträge 0 €; ergibt sich aus der Beitragsfreiheit.



    2. Staatliche Zulagen 0 €; ergibt sich auch aus der Beitragsfreiheit.



    3. Rechnungsmäßige Zinsen i.H.v. xy €; Zinsen auf das angesparte Kapital (Garantiezins von 2.25%) werden weiter gezahlt.




    4. Erhöhung aufgrund der laufenden Überschussbeteiligung i.H.v. ? €; verändert sich die Beteiligung, weil keine Eigenbeiträge oder staatlichen Zulagen mehr gezahlt würden?


    5. Einbehaltene anteilige Abschluss- und Vertreibskosten 0 €; keine Veränderung



    6. Einbehaltene Kosten für die Verwaltung des gebildeten Kapitals ? €; wenn ich es richtig verstanden habe, werden anstatt (oder zusätzlich?) der bisher gezahlten Verwaltungskosten 0.13 Prozent vom eingezahlten Kapital einbehalten. Im Informationsblatt (s. Anlage) steht aber etwas von monatlich einbehalten. Ist dies der gleiche Wert wie 0.13 Prozent p.a.?


    7. Zusätzliche nicht garantierte Leistungen (wie z.B. Bewertungsreserven); für mich zu vernachlässigbar bzw. (wohl) ohne Bezug zur Beitragsfreistellung.



    Mich würde insb. Ihre Meinung zu den Punkten 4 bzw. 6 interessieren. Sollten die Zusammenhänge nicht deutlich geworden sein, bin ich für jede Nachfrage dankbar. Vielen Dank bereits im Voraus für Ihre Mühe!





    Beste Grüße


    Daniel Schmidt

  • Hallo smartgreenrobot,



    das tut mir erst einmal sehr leid für Ihre Mutter.



    Wie ich bereits hier in der Community geschrieben habe (siehe mein Beitrag in „Unrentabilität der Riesterrente“), rechnet sich die Beitragsfreistellung in aller Regel nicht bei einem Riestervertrag. Eine Beitragsfreistellung sollte überhaupt nur in Erwägung gezogen werden, wenn der Sparer bzw. Anleger aus finanziellen Gründen überhaupt nicht mehr in der Lage ist, einen bestehenden Riestervertrag weiter zu besparen und keine Verwandten bzw. Freunde hier kurzfristig mit einigen hundert Euro „einspringen“ können.



    Ich habe schon einige solcher Fälle berechnet und analysiert und in allen Fällen war die Beitragsfreistellung die schlechteste Handlungsoption.



    Wie Sie schon richtig analysiert und herausgefunden haben, laufen nämlich die Kosten weiter und dem Anleger bzw. Sparer entgeht der sogenannte „Steuerkicker“ in Form der Zulage, der die Rendite des Riestervertrages nach oben hebelt. Das angesparte Kapital wird um die Kosten gemindert.



    Das angehängte Informationsblatt zu § 7 AltZertG verstehe ich auch nicht. Auf dieser Grundlage würde ich keine Berechnung durchführen (oder eine Entscheidung treffen), sondern mir die nach Beitragsfreistellung anfallenden Kosten vorher vom Versicherer bestätigen lassen.Ich kann Ihnen daher nur empfehlen, die Cosmos Lebensversicherungs-AG anzuschreiben und sich die nach Beitragsfreistellung anfallenden Kosten pro Jahr nennen zu lassen und eine Beispielsrechnung zu erfragen.



    Diese Information vom Versicherer wäre dann für mich die Grundlage für alle weiteren Analysen und Berechnungen. Nur dann ist aus meiner Sicht auch eine informierte Entscheidung möglich.

  • Vielen Dank für Ihre Antwort! Ich sehe mich darin bestätigt nochmal Kontakt mit der Versicherung aufzunehmen, denn aus der erhaltenen Wertermittlung bei Beitragsfreistellung werde ich ebenfalls nicht schlauer.



    Beste Grüße,


    Daniel Schmidt