Krankenversicherung

  • Hallo und guten Morgen,


    ich hoffe, dass mir jemand bei dem folgenden Problem eine enstprechende Antwort geben kann.


    Vor ca. 2-3 Jahren, konnte ich als Angestellter durch einen höheren Verdienst aus der GKV in die PKV wechseln. Durch viel gutes Zureden meines Versicherungsagenten, machte ich das dann auch und wechselte in die PKV.
    Gleichzeitig erhielt ich die Mitteilung, dass meine 2 Kinder jetzt ebenfalls durch mich mitzuversichern sind.
    Die Verdienstgrenze wird in meinem Fall dadurch überschritten, dass nicht nur das reine Gehalt berechnet wird sondern auch sämtliche "Nebengeräusche" (Weinhachts-und Urlaubsgeld, Firmenwagenpauschale etc.). - allerdings gibt der Arbeitgeber eine monatliche Pauschale zu meiner PKV dazu.


    Jetzt die Frage, ist es grundsätzlich möglich bzw. sinnvoll sich freiwillig gesetzlich zu versichern UND
    was passiert, wenn ich die Verdienstgrenze nicht mehr erreichen sollte?
    Würde man in der freiwillig gesetzlichen KV beitragsmäßig besser gestellt sein?


    Wäre sehr erfreut über eine aussagekräftige Antwort!


    Danke und beste Grüße
    Yogi

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Yogi,


    ja, wenn Ihr Gehalt unter die Jahresarbeitengeltgrenze (JAEG) rutscht, müssen (!) Sie sofort (!) in die GKV zurück (es sei denn, Sie lehnen das qua Befreiung ab).
    Die JAEG beträgt in 2014 53.500€ und steigt 2015 auf 54.900€.
    "Freiwillig" gesetzlich krankenversichern können Sie aktiv nicht. Die Bezeichnung freiwillig gesetzlich ist irreführend.


    Wenn Sie wieder in der GKV sind, werden Ihre Kinder familienversichert ohne eigenen Beitrag.


    Zu der Frage, ob grundsätzlich die PKV oder die GKV mehr Sinn macht, hier ein Artikel:
    http://www.finanztip.de/pkv-wechsel/


    BG