Die „Schufa“ der Versicherungswirtschaft? – informa HIS GmbH

  • Die „Schufa“ der Versicherungswirtschaft? – informa HIS GmbH



    Hallo Community,



    ich komme in meiner tagtäglichen Arbeit immer mal wieder in Berührung mit der informa HIS GmbH („HIS“).



    Finanztip hat dazu folgenden Ratgeber dazu veröffentlicht: Wagnisdatei HIS - Wie Versicherer Kundendaten sammeln http://www.finanztip.de/his-versicherung/.



    Ich möchte in diesem Beitrag eher die praktische Seite der Datensammlung durch die Versicherungswirtschaft beleuchten und einige Tipps geben, wie man mit HIS umgehen sollte.



    Was ist die HIS überhaupt? Welche Ziele verfolgt die HIS? Wer steht hinter der HIS und wie sollten Menschen mit diesem „Datensammler“ umgehen?


    Auf der Internetseite der informa HIS GmbH (http://www.informa-his.de/his-online/) finden wir folgende Informationen: „Hinweis-und Informationssystem der Versicherungswirtschaft - Das Hinweis- und Informationssystem (HIS) der deutschen Versicherungswirtschaft dient im Interesse der Versicherungskunden der Aufdeckung und Prävention von Versicherungsbetrug und -missbrauch. Das HIS wurde ursprünglich Anfang 1993 entwickelt und nach umfangreichen technischen und datenschutzrechtlichen Änderungen von der informa HIS GmbH komplett neu entwickelt und zum 1. April 2011 in Betrieb genommen. Das HIS ist für den Versicherer ein Hilfsmittel bei der Prüfung der in Versicherungsanträgen gemachten Angaben und bei der Aufklärung von Schadenfällen mit Manipulationsverdacht. Eventuellen Hinweisen aus dem HIS geht der Versicherer im Rahmen seiner Risiko- oder Leistungsfallprüfung nach und prüft den Sachverhalt eingehend. Dies ist zum Wohle aller Versicherten, die sich darauf verlassen können, dass die Versicherungsprämien ihrem jeweilig abzusichernden Risiko entsprechen und sie nicht unnötig mit Kosten belastet werden, die durch Versicherungsmissbrauch entstehen.“



    Also, fassen wir kurz zusammen: Hinter HIS steht die Versicherungswirtschaft und HIS dient dem Interesse der Versicherungskunden. Es leuchtet erst einmal ein, dass die Versicherungswirtschaft ein Instrument vorhält um Versicherungsbetrug und -missbrauch einzudämmen oder zu reduzieren. Aber dies alles im Interesse der Versicherungskunden? Erste Zweifel machen sich bemerkbar.



    Denn nicht alle sehen HIS so positiv. Die Verbraucherzentrale fasst die Kritikpunkte wie folgt zusammen (https://www.verbraucherzentrale.de/his-3:( “ Datei gegen Versicherungsbetrug - Einträge in die HIS-Datei sollen der Doppelversicherung und insbesondere dem Versicherungsbetrug vorbeugen. Sie sind zulässig, sofern die datenschutzrechtlichen Anforderungen eingehalten werden. Erfasst werden Versicherungsfälle in den Sparten Kfz, Unfall, Rechtsschutz, Sach, Leben (Wagnisstellen: Sonderwagnis, Berufsunfähigkeit, Pflegerente), Transport (mit Reiserücktritt, Reisegepäck) sowie Haftpflicht. Versicherer haben sich verpflichtet, betroffene Verbraucher über die Meldung zu informieren. (…) Negative Folgen von Einträgen - Auf jeden Fall ist es nicht nur für solche Pechvögel gut zu wissen, welche Daten diesbezüglich in der HIS-Datei gespeichert sind. Wie in jeder großen Datei kann es bei den Einträgen auch zu Fehlern kommen. Diese können sich, wie auch bei den SCHUFA-Einträgen, für Betroffene negativ auswirken. Folge können höhere Prämien für den gesuchten Versicherungsschutz sein oder im schlechtesten Fall die Verweigerung eines Vertragsabschlusses. Übrigens können nicht nur falsche Einträge zu einer Erhöhung Prämienerhöhung oder Vertragsverweigerung führen, sondern auch Meldungen über bereits abgelehnte Anträge bei einem Versicherer wegen Vorerkrankungen.



    https://www.verbraucherzentrale.de/his-3



    Der Hauptkritikpunkt der Verbraucherzentrale ist demnach:


    Gemeldete Daten können fehlerhaft sein; dies führt ggf. zu Prämienerhöhungen und abgelehnten Anträgen.



    Zur Fehlerhäufigkeit der HIS-Auskünfte selber gibt es keine statistischen Daten. In meiner Beratungspraxis stellen wir bei meinen Auftraggebern in jedem 3. Fall korrektur- und ergänzungsbedürftige Einträge (nicht repräsentativ und nicht mit fehlerhaften Einträgen gleichzusetzen; hierzu gibt es keine Definition) fest.



    Vor allem bei anlassbezogenen Anfragen bei HIS (Antragstellung Berufsunfähigkeitsversicherung, private Krankheitsvollversicherung, Lebensversicherung usw.) ist man natürlich zu spät dran, weil die Anfrage bei HIS eigentlich nur bestätigt, warum die gestellten Anträge beispielsweise abgelehnt wurden.


    Genau wie bei der Schufa sollte man meines Erachtens regelmäßig, d.h. alle 2 Jahre eine kostenlose Selbstauskunft bei informa HIS GmbH über sich selbst einholen.



    Auf jeden Fall, sollte man eine Selbstauskunft einholen, wenn man den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung, Unfallversicherung, Lebensversicherung usw. beabsichtigt, denn Vermittler und Makler klären ihre Kunden regelmäßig nicht darüber auf, dass es sinnvoll ist, vor Antragsstellung eine HIS-Selbstauskunft einzuholen.



    Das Verfahren zur „Selbstbeauskunftung“ ist denkbar einfach:


    Auf der Internetseite können unter http://www.informa-his.de/selbstauskunft/selbstauskunft/ Formulare heruntergeladen werden. Ausfüllen und einfach per Post oder Fax an HIS senden.



    Es gibt drei Auskunftsgruppen, nämlich „Selbstauskunft Person“, „Selbstauskunft Fahrzeug“ und „Selbstauskunft Immobilie“. Für die oben genannten Versicherungsarten ist alleine die „Selbstauskunft“ Person relevant.



    Die „Selbstauskunft Person“ kann man seit einiger Zeit auch auf elektronischem Wege anfordern. Bitte nutzen Sie hierzu das SSL-gesicherte Online-Formular unter http://www.informa-his.de/selbstauskunft/selbstauskunft/.



    Fassen wir zusammen: Die bei HIS gespeicherten Daten können fehlerhaft und ergänzungsbedürftig sein. Praktisch jeder sollte daher regelmäßig die für ihn relevanten kostenlosen Selbstauskünfte einholen. Auf jeden Fall sind Selbstauskünfte „anlassbezogen“ einzuholen, da Vermittler und Makler in diese Richtung nicht beraten.



    Ein Beispiel: Max P. entscheidet sich gemeinsam mit seiner Frau für sich eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Zu diesem Zweck wollen sie Makler S. in drei Monaten kontaktieren, damit er Angebote einholt und Voranfragen stellt. Am nächsten Tag fordert er über das Online-Formular die Selbstauskunft Person von HIS an. Zwei Wochen später erhält er die HIS-Selbstauskunft. Er findet in der Selbstauskunft korrektur- und ergänzungsbedürftige Daten. Nach zweimaligen schriftlichen Kontakt zu HIS wird die Auskunft korrigiert. Erst dann geht Max P. zu seinem Makler und beauftragt diesen mit der Einholung von Angeboten bzw. der Stellung von Anfragen.



    Ein Nachtrag: Nach meinen Erfahrungen erhält man die Selbstauskunft (im Vergleich zur Schufa) relativ flott. Es dauert zwei bis drei Wochen, bis die Selbstauskunft bei einem auf dem Tisch liegt.



    Hat schon jemand in der Community positive oder negative Erfahrungen mit HIS gemacht? Wie lange dauert die Selbstauskunft zwischen Anfrage und Eingang nach den Erfahrungen von Community-Mitgliedern?