Hallo,
planmäßig hätte unser Flug in Johannesburg um 20.30 Uhr mit der South African Airline starten sollen. Zuerst hieß es 2 Stunden Verzögerung, dann 4 Stunden. Schließlich mussten wir wieder nach Südafrika einreisen und unser Gepäck holen. Nach einer kurzen Nacht im Hotel ging die neue Maschine (die Maschine vom Vortag stand immer noch am Gate) am Folgetag um 9.45 Uhr raus. Wir waren also über 12 Stunden später erst zu Hause.
Vor Ort haben wir (nachdem einige Reisende darauf gepocht haben), etwas zu Essen und zu Trinken bekommen. Auch das Hotelzimmer wurde bezahlt.
Wir hatten für den Rückflug feste Plätze gebucht (2xFenster, 1xGang, beides in 2 Reihen hintereinander) und bezahlt. Beim Rückflug wurden wir dann auseinander gesetzt, obwohl unser Sohn bei uns gestanden ist. Uns blieb nichts anderes übrig, dass sich mein Mann einzeln einige Reihen vor uns gesetzt hat, mein Sohn den Platz am Gang nehmen musste und ich ans Fenster gesetzt wurde, da man uns an den Notausgang gebucht hatte. Die Dame hatte nicht kapiert, dass ein Kind dabei ist - oder es war ihr egal.
Haben wir Anspruch auf Rückerstattung der Platzreservierungen? Haben wir weitere Ansprüche? Wie viel der Flug genau gekostet hat, wissen wir nicht, da wir über ein Reisebüro gebucht haben und es insgesamt 5 Flüge waren (München-Johannesburg, Johannesburg-Kapstadt, Kapstadt-Walvis Bay, Victoria Falls- Johannesburg und dann dieser verspätete Flug Johannesburg-München).
SAA hat ihren Rechtssitz in Südafrika. Abflug im Drittland. Die EU Richtlinien werden hier wohl nicht greifen- oder?