Untermieter kündigen

  • Hallo,


    Ich habe ein folgendes Problem:


    Ich lebe zurzeit mit meiner Freundin zur Untermiete bei einem Bekannten. Das Mietverhältnis an sich läuft reibungslos und aus seiner Sicht als Untervermieter auch gut, weshalb er (unter anderem aus finanziellen Gründen) uns nicht kündigen würde,da er sonst selber auch die Miete nicht tragen könnte.


    • Nun hat aber die Vermieterin der Wohnung ein Problem mit mir, da sie mich wegen meinen kurzen Haaren für einen nazi und wegen eines Freundes für einen drogen abhängen hält. Nun will sie mir und meiner Freundin kündigen.


    Darf sie meinen Bekannten übergehen, da er ja Immer noch ein berechtigtes interesse an das Mietverhältnis mit uns hat, und uns einfach kündigen? Besteht irgendein Schutz für mich? Kann ich da gegen angehen?

  • Das Untermietverhältnis besteht nur zwischen dem Hauptmieter und Ihnen.


    Es kann deshalb von der Vermieterin nicht gekündigt werden.


    So wie Sie den Sachverhalt schildern, handelt es sich um eine von der Vermieterin gestattete Untervermietung. Damit kann sie auch nicht ohne weiteres den Mietvertrag mit dem Hauptmieter kündigen, bloß weil ihr der Untermieter nicht zusagt.


    Etwas anderes könnte gelten, wenn sich herausstellt, dass die Wohnung überbelegt ist. Ferner könnte ein vertragswidriges Verhalten des Mieters und/oder seiner Untermieter eine Kündigung rechtfertigen.