Doppelte Abschlusskosten – Zwischenstopp: OLG Köln?

  • Hallo Community & Besucher,


    zweierlei Abschlusskosten für Lebensversicherungen anzusetzen, ist nach Auffassung des Oberlandesgerichts Köln nicht zulässig. Dieses Urteil haben die Verbraucherschützer vom Bund der Versicherten und der Verbraucherzentrale Hamburg vor dem Oberlandesgericht Köln gegen die HDI Lebensversicherung erstritten.


    Was ist strittig?
    Strittig war und ist, ob der Versicherer HDI neben der sogenannten Zillmerung (Verteilung der Abschlusskosten auf mindestens fünf Jahre) weitere Abschlusskosten zu Lasten von Versicherungsnehmer ansetzen darf. Das ist aber nicht zulässig, hat das Oberlandesgericht Köln entschieden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine Revision vor dem Bundesgerichtshof ist zugelassen. Die Kläger hoffen nun auf ein Grundsatzurteil.


    Um welche Verträge ging es im Klageverfahren?
    Zertifizierte fondsgebundene Rentenversicherungen (sogenannte „Riester-Verträge“ nach dem AltZertG


    BGH entscheidet:
    Wenn ein rechtskräftiges Urteil des Bundesgerichtshofes vorliege, könnten die Verbraucher möglicherweise zu hoch angesetzte Abschlusskosten zurückzufordern.


    Wie kommentiert HDi das Urteil?
    Ein Pressesprecher von HDI sagte gegenüber dem Portal Procontra, das man jetzt prüfen werde, ob man jetzt in Revision gehen wolle.
    Mehr Informationen unter:


    http://www.vzhh.de/versicherun…-mit-abschlusskosten.aspx


    https://www.bundderversicherte…sskosten-fuer-unzulaessig

  • Hallo Community & Gäste,


    Jetzt wird über die möglichen (finanziellen) Auswirkungen des Urteils kräftig gestritten.



    Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. machte am 08.09.2016 den Anfang mit einer Pressemitteilung unter der Überschrift:



    „Abschlusskosten in der Lebensversicherung - Warum der Bund der Versicherten falsch rechnet“



    http://www.gdv.de/2016/09/waru…sicherten-falsch-rechnet/



    Die Replik des Bundes der Versicherten e.V. ließ nicht lange auf sich warten (09.09.2016); Überschrift: „Wo der GDV krude argumentiert“



    https://www.bdv-blog.de/kleinl…v-krude-argumentiert.html



    Mein Kommentar: Einem alten Sprichwort folgend sollte man das Fell des Bären nicht verteilen, bevor er tatsächlich erlegt ist. Der Bundesgerichtshof wird sich wohl mit dieser Angelegenheit beschäftigen, da es sehr wahrscheinlich ist, dass die Beklagte (HDI) Revision einlegen wird. Ob und wieviel Abschlusskosten ggf. für welche Verträge zu viel erhoben worden sind, bleibt insofern abzuwarten.

  • Die Lobbyisten „hauen auf den Putz“ – endlich mal ein sachlicher Artikel


    Einen lesenswerten Artikel finden Sie in der heutigen FAZ-Ausgabe unter:


    http://www.faz.net/aktuell/fin…versicherer-14428273.html


    Mein Kommentar:
    Der Bund der Versicherten e.V. und der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. sind Lobbyisten. In der Pressemitteilung des GDV vom 08.09. und der Replik des BdV vom 09.09.2016 geht es wohl mehr darum ihr „Klientel“ zu bedienen. Normale Menschen können die Argumente weder prüfen noch wirklich verstehen. Der Sachverhalt ist in weiten Teilen als technisch zu bezeichnen und nur von Experten, z.B. Juristen, Versicherungsmathematiker, Aktuare usw. zu verstehen.


    Das Urteil des Oberlandesgerichts Köln bezieht sich erst einmal auf die Verwendung von wahrscheinlich unwirksamen Klauseln in sogenannten Riester-Verträgen. Der Bundesgerichtshof, so richtig Phlipp Krohn, wird sehr wahrscheinlich hier das letzte Wort dazu haben.


    Spätestens dann ist der „dicke Pulverrauch vom argumentativen Schlachtfeld“ der Lobbyisten verflogen und die Menschen, die es betrifft erfahren von der Presse, Verbraucherverbänden und hoffentlich guten Beratern welche Auswirkungen das BGH-Urteil für sie ganz persönlich haben wird.

  • HDI verzichtet auf Revision beim BGH. Urteil vom Oberlandesgericht Köln wird damit rechtskräftig.


    Das Urteil betrifft nach meinen eigenen Recherchen und Informationen rund 15.000 bis 16.000 HDI-Kunden.
    Die verbraucherzentrale Hamburg bietet für 90 Cent einen Musterbrief an, um die zu hohen Abschlusskosten zurückzufordern (siehe Link).


    http://www.vzhh.de/versicherun…i-want-my-money-back.aspx


    Mein Kommentar:
    Eine etwas überraschende Wende, aber schon häufig erlebt. Der Versicherer HDI akzeptiert das Urteil des Oberlandesgerichts Köln, um ein allgemein wirkendes Urteil des Bundesgerichtshofes zu vermeiden. In der Sache hat die verbraucherzentrale wohl Recht und der Musterbrief ist gut gemeint. Ist es aber nicht etwas naiv zu glauben, dass die HDI Lebensversicherung aufgrund eines Musterbriefes der verbraucherzentrale Hamburg nunmehr Transparenz zeigen und den betroffenen Menschen die etwaig zu hoch angesetzten Abschlusskosten erstatten wird.


    Ferner habe ich Zweifel, dass andere Versicherer etwaig zu hoch angesetzte Abschlusskosten erstatten werden oder der Versicherungsombudsmann aufgrund des Urteils des OLG zugunsten der Verbraucher entscheiden wird.