Hallo Community & Besucher,
zweierlei Abschlusskosten für Lebensversicherungen anzusetzen, ist nach Auffassung des Oberlandesgerichts Köln nicht zulässig. Dieses Urteil haben die Verbraucherschützer vom Bund der Versicherten und der Verbraucherzentrale Hamburg vor dem Oberlandesgericht Köln gegen die HDI Lebensversicherung erstritten.
Was ist strittig?
Strittig war und ist, ob der Versicherer HDI neben der sogenannten Zillmerung (Verteilung der Abschlusskosten auf mindestens fünf Jahre) weitere Abschlusskosten zu Lasten von Versicherungsnehmer ansetzen darf. Das ist aber nicht zulässig, hat das Oberlandesgericht Köln entschieden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine Revision vor dem Bundesgerichtshof ist zugelassen. Die Kläger hoffen nun auf ein Grundsatzurteil.
Um welche Verträge ging es im Klageverfahren?
Zertifizierte fondsgebundene Rentenversicherungen (sogenannte „Riester-Verträge“ nach dem AltZertG
BGH entscheidet:
Wenn ein rechtskräftiges Urteil des Bundesgerichtshofes vorliege, könnten die Verbraucher möglicherweise zu hoch angesetzte Abschlusskosten zurückzufordern.
Wie kommentiert HDi das Urteil?
Ein Pressesprecher von HDI sagte gegenüber dem Portal Procontra, das man jetzt prüfen werde, ob man jetzt in Revision gehen wolle.
Mehr Informationen unter:
http://www.vzhh.de/versicherun…-mit-abschlusskosten.aspx