Freiwillig in der GKV oder PKV für die Ehefrau

  • Hallo


    ich bin 54 Jahre alt und in der PKV. Ich habe vor kurzem geheiratet.
    Meine Ehefrau ist aus Südkorea. Sie wird dieses Jahr zu mir nach
    Deutschland ziehen.


    Ich habe verschieden Aussagen ob ich meine Frau bei mir in der PKV
    versichern muß oder ob ich Sie freiwillig in der GKV versichern kann.


    Sie ist 43 Jahre alt und wird zunächst nicht arbeiten. Laut meinem
    Versicherungsmakler wäre eine freiwillige GKV günstiger als die PKV
    und es wären keine Gesundheitsprüfungen vorab nötig.


    Kann zu diesem Fall jemand einige Infos beisteuern?

  • Ihr Versicherungsmakler übersieht einen wesentlichen Punkt: damit sich Ihre Ehefrau freiwillig in der GKV versichern kann, müsste sie ein Beitrittsrecht haben.


    Das Recht zum freiwilligen Beitritt in die GKV ist in § 9 SGB V erschöpfend geregelt.
    Lesen Sie diese Vorschrift! hier


    So wie Sie ihren Fall geschildert haben, kann ich nicht erkennen, dass Ihre Ehefrau eine der Voraussetzungen für eine freiwillige Versicherung in der GKV erfüllen würde.


    Etwas anderes würde gelten, wenn Ihre Ehefrau hier in Deutschland eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung als Arbeitnehmerin aufnehmen würde. Dann wäre sie pflichtversichert.


    Da Ihrer Angabe Ihre Ehefrau jedoch vorerst nicht arbeiten wird, bleibt nur die Versicherung in der PKV.