Urlaubsanspruch bei Teilzeit - vergütet?

  • Hallo zusammen,


    ich bin Student und seit 1. August als studentische Hilfskraft im Gesundheitswesen tätig. Die Arbeit findet im Schichtdienst statt, ich verdiene 10,82 Euro brutto pro Stunde. Als Teilzeitkraft gebe ich einen Monat im Voraus meinen Dienstplanwunsch ab, in dem ich meine Verfügbarkeiten (insbesondere während der Vorlesungszeiten) angeben kann. Dabei steht es mir aber grundsätzlich auch frei, mich aus privaten Gründen (Lernzeit, andere Aktivitäten, Urlaub) als "nicht disponibel" einzutragen. Einen (echten) Urlaubsantrag muss ich daher nicht stellen, wenn ich in Urlaub fahren möchte.
    Während meines Bewerbungsgespräches erwähnte der Personalleiter, dass ich einen "Urlaubsanspruch" von knapp einem Euro pro Arbeitsstunde sammeln würde. In meinem Arbeitsvertrag findet sich dieser Punkt zum Urlaub: "Der Urlaubsanspruch beträgt, soweit nicht abweichend in Punkt 6 vereinbart, 24 Arbeitstage im Kalenderjahr - anteilig nach geleisteter Arbeitszeit (Faktor 0,09 x geleisteter Arbeitsstunden). Der Urlaub ist nach den betriebsüblichen Regelungen einzureichen und zu genehmigen. Ein Kumulieren zusätzlicher Urlaubsansprüche findet nicht statt. Die rechtliche Behandlung des Urlaubs richtet sich im Übrigen nach den gesetzlichen Bestimmungen."
    0,09 x 10,82 Euro ergeben 97 Cent, also den erwähnten Euro pro Arbeitsstunde. Bedeutet das, dass ich am Ende des Jahres einen Urlaubsantrag stellen muss, und mir dann dieses Geld ausgezahlt wird? Oder wird es nur dann bezahlt, wenn ich eben keinen Urlaubsantrag stelle (den ich ja grundsätzlich nicht benötige)?
    Kurz gesagt, ich möchte gerne die 97 Cent zusätzlich erhalten, weiß aber nicht so genau, ob ich überhaupt Anspruch darauf habe und wie das Procedere aussieht. :)


    Viele Dank im Voraus.

  • Es ist unüblich, Urlaubsanspruch ausbezahlt zu bekommen. Bei tarifgebundenen Unternehmen ist es meist ausgeschlossen. Bei meinem Arbeitgeber ist es sogar Pflicht, Urlaub bis Jahresende abzubauen, wer das nicht selbst tut, wird entsprechend vor Weihnachten heimgeschickt. Ausbezahlen ist ausgeschlossen.


    In deinem Fall vermute ich, dass du keine festen Arbeitszeiten hast. Somit verändert sich dein Urlaubsanspruch entsprechend der geleisteten Stunden. Arbeitest du Vollzeit, hast du 24 Tage frei, arbeitest du 50% eben 12 Tage. Da dies ein deinem Fall schwankt, rechnet dein Arbeitgeber die Urlaubsstunden in Euro um. Für jede geleistete Stunde erarbeitest du dir "97 ct Urlaubsanspruch", wenn du “10,82 Euro Urlaubsanspruch" hast, darfst du eine Stunde bezahlt frei machen.


    Ich bin allerdings kein Arbeitsrechtler.

  • Das widerspricht sich nicht unbedingt. Ich tendiere zu der Ansicht, dass hier der Prozess des Urlaubs bei regulären Kräften genutzt wird, also Urlaub beantragt und genehmigt wird, damit Arbeitsstunden entstehen, die nicht geleistet werden müssen aber bezahlt werden.


    @Salli: Hilft alles nix, Du musst fragen wie der betriebsübliche Prozess hierzu ist.


    @chris2702' mMn haben auch Teilzeitkräfte vollen Urlaubsanspruch, eben nur auf Stundenbasis reduziert, d.h. wenn jeden Tag gearbeitet wird auch die vollen 24 Tage, wenn nur tageweise gearbeitet wird nur anteilig

  • @Kater.Ka
    Ich meine das selbe. Selbstverständlich haben Teilzeitkräfte genauso viel Urlaubsanspruch wie Vollzeitkräfte. Sie haben nur weniger Stunden zu leisten, daher haben sie weniger Stunden frei. Aber der gesamte freie Zeitraum (4 Wochen, 6 Wochen) ist für beide identisch.

  • Vielen Dank euch beiden! Wenn ich es zusammenfassend richtig verstehe, sollte ich wohl einen Urlaubsantrag "pro forma" stellen, damit die entsprechenden Urlaubsstunden/-tage entstehen und ich sie bezahlt bekomme. Dann werde ich das so gegen Ende des Jahres machen.