Hallo zusammen,
ich bin Student und seit 1. August als studentische Hilfskraft im Gesundheitswesen tätig. Die Arbeit findet im Schichtdienst statt, ich verdiene 10,82 Euro brutto pro Stunde. Als Teilzeitkraft gebe ich einen Monat im Voraus meinen Dienstplanwunsch ab, in dem ich meine Verfügbarkeiten (insbesondere während der Vorlesungszeiten) angeben kann. Dabei steht es mir aber grundsätzlich auch frei, mich aus privaten Gründen (Lernzeit, andere Aktivitäten, Urlaub) als "nicht disponibel" einzutragen. Einen (echten) Urlaubsantrag muss ich daher nicht stellen, wenn ich in Urlaub fahren möchte.
Während meines Bewerbungsgespräches erwähnte der Personalleiter, dass ich einen "Urlaubsanspruch" von knapp einem Euro pro Arbeitsstunde sammeln würde. In meinem Arbeitsvertrag findet sich dieser Punkt zum Urlaub: "Der Urlaubsanspruch beträgt, soweit nicht abweichend in Punkt 6 vereinbart, 24 Arbeitstage im Kalenderjahr - anteilig nach geleisteter Arbeitszeit (Faktor 0,09 x geleisteter Arbeitsstunden). Der Urlaub ist nach den betriebsüblichen Regelungen einzureichen und zu genehmigen. Ein Kumulieren zusätzlicher Urlaubsansprüche findet nicht statt. Die rechtliche Behandlung des Urlaubs richtet sich im Übrigen nach den gesetzlichen Bestimmungen."
0,09 x 10,82 Euro ergeben 97 Cent, also den erwähnten Euro pro Arbeitsstunde. Bedeutet das, dass ich am Ende des Jahres einen Urlaubsantrag stellen muss, und mir dann dieses Geld ausgezahlt wird? Oder wird es nur dann bezahlt, wenn ich eben keinen Urlaubsantrag stelle (den ich ja grundsätzlich nicht benötige)?
Kurz gesagt, ich möchte gerne die 97 Cent zusätzlich erhalten, weiß aber nicht so genau, ob ich überhaupt Anspruch darauf habe und wie das Procedere aussieht.
Viele Dank im Voraus.