Kindergeld nach Auslandsaufenthalt

  • Hallo liebe Mitglieder,


    Ich habe 12 Jahre im EU Ausland gelebt und bin am 1. Juli wieder mit meiner Familie nach Deutschland gekommen und arbeite auch seit Juli wieder als Angestellter. Unser Umzug hat sich etwas überlappt, d.h. wir sind erst mit unseren Kindern umgezogen und haben im Urlaub die neue Wohnung bezogen uns angemeldet etc. Gleichzeitig mußte meine Frau dann noch Ihre Kündigunsfrist abarbeiten und war danach mit den Kindern noch bei Ihren Eltern, d.h. sie war offiziell bis Mitte August im EU Ausland beschäftigt und jetzt arbeitet sie erstmal nicht. Im EU Ausland hatten wir aufgrund dortiger gesetzlicher Regelungen keinen Anspruch auf Kindergeld. Die Familienkasse hat Kindergeld erst ab 1. September bewilligt, obwohl ich ab 1. Juli beantragt hatte. Kann mir vielleicht jemand erklären warum ich für Juli und August keinen Anspruch habe?


    Vielen Dank!