Hallo,
kann es sein, dass man durch Anwendung der 1% Regel und 0,03% Regel als Selbstständiger bei der Verwendung des Privat-PKW (>50%, also notwendiges Betriebsvermögen) für Wege Wohnung-1. Betriebsstätte sowie reine betriebliche Fahrten (ausserhalb 1. Betriebsstätte) keine oder fast keine Steuer spart?
In einem praktischen Rechenfall entsteht bei etwa 8.900 € tatsächlicher PKW-Kosten hier ein privater Nutzungsanteil von 8.500 €, also nur 400 € steuerlich relevant?
Fahrtenbuch ist im Beispiel zu aufwendig.
Nun habe ich in einem Artikel im finanztip gelesen, dass bei Wegen zwischen Wohnung und Betriebsstätte die Pendlerpauschale i.H.v. 30 Cent pro Entfernungskilometer bis max. 4.500 € angesetzt werden kann, und das ohne einen Belegnachweis eines Verkehrsmittels (Der tatsächliche Aufenthaltsnachweis am Betriebsort liegt natürlich vor). Ist das richtig?
Gilt das auch für die betrieblichen Fahrten zu anderen als der ersten Betriebsstätte, also dann mit 30 Cent pro gefahrenen Km? Hier wird im Beispiel wechselnd PKW, Bahn, Bus, Taxi oder Mitfahrt mit Bekannten (die keine Fahrtkosten abrechnen) wahrgenommen. Kann man da auch die Pauschale 30 Cent pro Fahrtkilometer ohne Belegnachweis eines Verkehrsmittels ansetzen (Der tatsächliche Aufenthaltsnachweis am Betriebsort liegt natürlich auch hier vor)? Ist die auch auf einen Maximalbetrag begrenzt?
Und letztlich: Wenn es denn so wäre, wieso weisen die meisten Ratgeber nicht auf diese Alternative hin, die sicher vielen Steuerpflichtigen den Horror im Fahrtkostendschungel etwas mildern würde.
Besten Dank und viele Grüße