Hausrat Versicherung

  • Hallo,
    in den Hausratvers.Bedingungen (VHB) werden zu Beginn die versicherten Gefahren definiert,
    u.a." was ist ein Einbruchdiebstahl" Zitat: "in einem Raum eines Gebäudes ein Behältnis aufbricht"
    Beispiel:Sie stellen Ihr Kfz in einem Parkhaus ab.Als Sie nach 2 Stunden wiederkommen ist das Kfz
    aufgebrochen auch der Kofferraum und es wurde div Hausrat entwendet.
    Einbruchdiebstahl ist erfüllt,denn das Kfz ist das Behältnis und es befand sich in dem Raum eines Gebäudes.
    Dieser Schaden wird also nicht nach der Klausel "Diebstahl aus Kfz " reguliert sondern als normaler
    Einbruchdiebstahl Schaden und natürlich werden die Bestimmungen der jeweiligen AußenVers angewandt.
    Hierzu gibt es ein Gerichtsurteil des OLG Hamm Az 20 U 109/91
    Gruß
    trumpet