Hallo,
ich finde es erstaunlich, dass im Netz kein Austausch über die Ergebnisse von Prüfungen der Widerrufsbelehrungen in Hypothekendarlehen zu finden ist.
Ich meine in der Form, meine WB ist wie folgt formuliert ... und eine Überprüfung durch VZ/Anwalt hat ergeben dass WB fehlerhaft/fehlerlos ist.
Ich habe ein Darlehen bei der Münchner Hypothenbank aus dem Jahr 2011.
In der Auflistung der VZ Hamburg ist ersichtlich, dass die WB der MH anscheinend seit August 2010 fehlerlos sind.
Mir ist bewusst, dass dieses Forum kein Ersatz für eine anwaltliche Prüfung darstellen kann, aber ein Austausch der für richtig befundenen WB wäre für mich und sicherlich auch viele andere sicherlich zeit-/geld- und arbeitsersparend.
Meine WB ist im Anhang zu finden. Vielleicht sind ja hier User unterwegs, die eine solche WB haben überprüfen lassen und sind bereit das Egebnis mitzuteilen.
Guido