Wechsel in GKV eines Ehepartners und Mitnahme von Kindern

  • Ich habe die folgende Fragestellung und konnte bisher leider keine befriedigende Antwort finden.


    Ich beziehe ein Promotionsstipendium und bin nach, nachdem meine Frau verbeamtet wurde als freiwillig versicherter in die PKV gewechselt, da ich beihilfeberichtigt bin und somit über 100 € im Monat sparen konnte. Im November erwarten wir unser erstes Kind, welches dann ebenfalls in der PKV versichert sein wird. Ab 01.01. werde ich nach der Beendigung meiner Promotion eine sozialversicherungspflichtige Anstellung annehmen und in die GKV wechseln (Brutto-Einkommen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze). Meine Frau wird Elternzeit nehmen (für mich leider nicht sinnvoll, da ich in den letzten drei Jahren kein sozialversicherungspflichtiges Einkommen bezogen habe).
    Meine Frage lautet nun: Kann unser Kind mit mir in die GKV wechseln?
    Ich hoffe, dass ich keine in Bezug auf die Fragestellung wichtigen Informationen vergessen habe.
    Danke vorab für die Hilfe!

  • Meine Frage lautet nun: Kann unser Kind mit mir in die GKV wechseln?

    Ja, das ist möglich.


    Lesen Sie dazu § 10 Abs. 3 SGB V hier.



    Die Kinder sind nur dann vom Schutz der Familienversicherung ausgeschlossen, wenn der privatversicherte Ehegatte ein Einkommen oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze hat. Ferner muss er mehr verdienen als das Mitglied der GKV.


    Da dies bei ihrer Ehefrau aufgrund der Elternzeit nicht vorliegen wird, haben Sie einen Rechtsanspruch auf Familienversicherung für Ihr Kind. Dieser Anspruch geht dem privaten Krankenversicherungsvertrag vor. Die private Krankenversicherung muss den PKV-Vertrag zu dem Zeitpunkt aufheben, an dem bei Ihnen der Anspruch auf Familienversicherung entstanden ist. Dies bedeutet zum Tag der Aufnahme Ihres Arbeitsverhältnisses.


    Wichtig: versäumen Sie nicht, Ihrer privaten Krankenversicherung dies innerhalb einer Frist von zwei Monaten mitzuteilen (§ 205 Abs. 2 VVG).