hallo, es gibt ja nun diese Urteil vom 1.6.2016, X R 17/15 des BUNDESFINANZHOFs zur Steuerliche Behandlung der Bonusleistungen einer gesetzlichen Krankenkasse. s.auch https://www.test.de/Bundesfina…nus-verschonen-5071136-0/ Kann mir jemand sagen, ob diese Urteil auch für zurückliegende Steuerbescheide gilt und v.a. was man nun tun sollte. vg Axel |
Steuerliche Behandlung der Bonusleistungen einer gesetzlichen Krankenkasse
- oberurselfritz
- Erledigt
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Wenn die Bescheide noch offen sind (durch Einspruch o.Ä.) oder hinsichtlich dieses Punktes vorläufig nach § 165 AO, kann die Änderung unter Hinweis auf das Urteil nun beantragt werden.
Eigentlich sollte das von Amts wegen erfolgen, das klappt erfahrungsgemäß aber nicht immer.